Im Artikel 3 unseres Grundgesetzes heißt es:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Wie wäre es mit einem dritten Absatz als Ergänzung, zum Beispiel so:
(3) Beide Geschlechter nehmen aufeinander Rücksicht. Sie begegnen sich in gegenseitiger Achtung mit Respekt und Wertschätzung füreinander. Männer wie Frauen bemühen sich, die Perspektiven und Lebensrealitäten des jeweils anderen Geschlechts zu verstehen. Wo immer es damit Probleme gibt, hören sie einander zu und finden gleichberechtigte Lösungen.
So in dieser Art etwa. Wäre das sinnvoll oder würde man das Grundgesetz überfrachten, wenn es zu sehr in den Bereich Alltagfragen geht?