Vorschlag zu Artikel 3 GG
Im Artikel 3 unseres Grundgesetzes heißt es:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Wie wäre es mit einem dritten Absatz als Ergänzung, zum Beispiel so:
(3) Beide Geschlechter nehmen aufeinander Rücksicht. Sie begegnen sich in gegenseitiger Achtung mit Respekt und Wertschätzung füreinander. Männer wie Frauen bemühen sich, die Perspektiven und Lebensrealitäten des jeweils anderen Geschlechts zu verstehen. Wo immer es damit Probleme gibt, hören sie einander zu und finden gleichberechtigte Lösungen.
So in dieser Art etwa. Wäre das sinnvoll oder würde man das Grundgesetz überfrachten, wenn es zu sehr in den Bereich Alltagfragen geht?
5 Antworten
Das Grundgesetz regelt den Einfluss des Staates auf die Bevölkerung, nicht den Umgang der Bürger untereinander. Dieser Absatz wäre also inhaltlich nicht passend.
Das Grundgesetz fasst die elementaren Regeln zusammen, nach denen der Staat mit seinen Bürgern umgeht.
Benimm-Regeln dagegen gehören in den Katalog des Freiherrn Knigge.
Wäre nicht sinnvoll im Grundgesetz
Normale Menschen bemühen sich es, und die anderen würde es eh nicht interessieren was da steht
So eine Formulierung ist rechtlich gar nicht nutzbar. Ist viel zu Wischi-Waschi formuliert. Gesellschaftliches Miteinander lässt sich halt nicht in Gesetze packen.
Gerade das Grundgesetz muss allgemein, eindeutig, kurz und knackig formuliert sein, damit Seiteneffekt minimiert sind.
Mir geht der Paragraph schon im Absatz zwei wegen dem Bezug auf Mann und Frau zu weit. Das lässt sich auf "alle sind im Land befindliche Personen" o. ä. umformulieren.
is ja süß
aber albern, das Grundgesetz ist nicht dein Tumblr Blog
Ich mache es ja nur in Gedanken, nicht in der Realität.
Weiß ich. Macht trotzdem Spaß, in Gedanken ein wenig mit dem GG zu ,,experimentieren".