Da ja Autofahrer zu Radfahrern einen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen, wenn sie überholen wollen, gibt es in der StVO auch einen Abstand, den Radfahrer zu Fußgängern einhalten müssen?
Gerade wenn ich mit meinem Hund laufe, laufe ich immer auf einem Weg, der gerade mal vielleicht 1,5 - 2 Meter breit ist und man wird da stellenweise von Radfahrern mit hohen Tempo und dicht überholt. Geklingelt wird natürlich auch nicht, das man sich dann dementsprechend auch erschrickt.
Wenn man dann was sagt oder fragt, wird man stellenweise aufs übelste beleidigt oder bedroht.
Normalerweise dürfte man auf dem Weg auch seinen Hund von der Leine nehmen. Aber daran ist gar nicht erst zu denken, wenn man bedenkt, wie da stellenweise gefahren wird.