Müssen Besitzer der alten Klasse 3 auch eine augenärztl. und ärztliche Verlängerung ab 50J. machen wenn sie 12 Tonnen mit Hänger fahren wollen, wenn der FS PKW vor 1999 erworben wurde.
Also ich habe PKW Klasse 3 seit 1983 und LKW Klasse 2 seit 1988.
Muss ich, wenn ich gewerblich fahre für PKW nur die Module machen oder auch ärztliche und augenärztliche Untersuchung oder brauche ich das nur für den LKW Klasse 2, heute C und CE. Die ärztliche Untersuchungen.
Oder auch für C1E und C1. Und was ist mit CE 79 da müsste man ein Kreuz setzen. Das ist aber überhaupt nicht auf dem Antrag. Was ist CE 79 und was brauche ich für den FS?
Ich habe einmal von Besitzstand und Bestandsschutz was gelesen für wen gilt das und für welche Scheine?