Hallo,
ich habe eine Frage zur Fahrerlaubnis auf Probe und hoffe auf Antworten von Leuten mit echtem Fachwissen (z. B. aus Fahrschule, Polizei, Recht o. Ä.).
Ich hatte bisher drei A-Verstöße:
- Der erste im Oktober 2022
- Der zweite im Januar 2023
- Der dritte jetzt, kurz vor Ende der verlängerten Probezeit
Nach dem ersten Verstoß wurde ein ASF-Kurs angeordnet, den ich im Februar 2023 gemacht habe.
Der zweite Verstoß war aber noch vor dem ASF, also vor dem Kursbeginn.
Online habe ich gelesen, dass für weitere Maßnahmen (wie Verwarnung oder MPU) nur Verstöße zählen, die nach dem ASF passieren.
Stimmt das? Oder wird mein zweiter A-Verstoß trotzdem voll angerechnet?
Ich will einfach wissen, ob mein jetziger Verstoß als „zweiter“ oder „dritter“ gilt.
Danke im Voraus – bitte nur antworten, wenn ihr euch wirklich auskennt!