Privat Bus fahren ohne P-Schein?

5 Antworten

Ja, das ist richtig. Wer leere Busse fährt oder nur zu privaten Zwecken, der braucht nur die Fahrerlaubnis der Klasse D.

Im Zweifel müsstest du das natürlich bei Kontrollen nachweisen, wenn andere mitfahren.

Weil du schon die Klasse CE hast, müsstest du die Prüfung für die Klasse DE nicht mehr machen, die bekämst du dazu, wenn du sie beantragst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Wer Klasse D oder D1 hat, benötig zum Busfahren keinen Personenbeförderungsschein. Auch nicht für entgeltliche oder geschäftsmäßige Fahrten. So lese ich jedenfalls § 48 Abs. 2 Nr. 4 FeV:

Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.

Also eine Personenbeförderungschein gibt es nicht mehr, seit es die Klasse, die Klasse DE Aber mach doch die Module, dann bist du auf der sicheren Seite. Was hält dich davon ab?

Bin kein Jurist, aber sehe das so:

§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.

Um sich abzusichern kann man ein Schreiben aufsetzen:

Bestätigung zur Fahrgastbeförderung im Vereinskontext (ohne P-Schein-Pflicht)

Name des Fahrers: [Dein Name]

Adresse: [Deine Adresse]

Verein: [Name des Vereins]

Fahrten: Unentgeltliche Beförderung von Vereinsmitgliedern zu Veranstaltungen, Spielen oder Trainings

Erklärung:

Hiermit bestätige ich, dass meine Fahrten im Rahmen des oben genannten Vereins ausschließlich unentgeltlich und gelegentlich erfolgen. Ich bin kein berufsmäßiger Fahrer und erhalte keinerlei Entgelt oder Vergütung für die Beförderung von Personen. Eine etwaige Aufwandsentschädigung deckt lediglich entstandene Kosten (z. B. Benzin, Maut) und ist nicht als Entlohnung für die Fahrleistung zu verstehen.

Die Fahrten dienen der Unterstützung der Vereinsarbeit (z. B. Transport zu Auswärtsspielen oder Veranstaltungen) und stellen keine geschäftsmäßige oder genehmigungspflichtige Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) oder der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV § 48) dar.

Daher ist kein Personenbeförderungsschein (P-Schein) erforderlich.

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschrift: ___________________________

(Fahrer)

Optional kann der Verein diese Erklärung noch gegenzeichnen:

Bestätigung durch den Verein:

Die oben beschriebene Tätigkeit entspricht der Praxis unseres Vereins.

Unterschrift (Verein): ___________________________

Name, Funktion: [z. B. Vorstand, Jugendleiter]

Was aber geklärt werden muss ist die Haftpfklichtversicherung für den Bus und ob dann auch alle Mitfahrer versichert sind.


Dk25051979  02.06.2025, 19:28

Dazu dürfen sich keinerlei Personen im Bus befinden, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind. Also z.b. kinder oder Partner eines Vereinsmitglieds

Hamburger02  02.06.2025, 20:13
@Dk25051979

Gibts dafür eine Quelle? Kann nicht erkennen, dass diese Personen die Fahrt zu einer gewerblichen Fahrt machen, solange nichts bezahlt wird.

Du brauchst den PersBefSchein wenn Du mehr als acht Leute befördern willst oder das gewerblich tust (z.B.Taxi).