Privat Bus fahren ohne P-Schein?
Hallo Mitmenschen des Internets,
Nach einem Ausflug mit dem Verein kam die absurde Frage bei mir auf ob ich, sofern ich den Busführerschein machen würde, als Fahrer agieren dürfte ohne die Modulschulungen und den Personenbeförderungsschein? So das man z.B. nur den Bus mieten müsste(falls sowas überhaupt möglich ist), was dem Verein aus Kostengründen zugute kommen würde.
Ich hab jetzt schon des Öfteren gelesen, dass dies möglich ist sofern kein Entgelt dafür genommen wird. Wäre im Verein ja möglich, dafür gibt`s halt Gratis Essen oder Trinken.
Ist an sich ne eher Frage aus Gaudi da der Führerschein ohne alles 4-5k kostet, aber mich interessierts da ich gerne meinen Führerschein voll hätte. Aktuell hab ich die Klassen AM/B/BE/T/C1/C1E/C/CE und die Modulschulungen für den LKW, da ich am Wochenende als Minijob Milchkutsche fahre.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, vielleicht machts auch einer schon so.
Grüße Blackbeard
5 Antworten
Ja, das ist richtig. Wer leere Busse fährt oder nur zu privaten Zwecken, der braucht nur die Fahrerlaubnis der Klasse D.
Im Zweifel müsstest du das natürlich bei Kontrollen nachweisen, wenn andere mitfahren.
Weil du schon die Klasse CE hast, müsstest du die Prüfung für die Klasse DE nicht mehr machen, die bekämst du dazu, wenn du sie beantragst.
Wer Klasse D oder D1 hat, benötig zum Busfahren keinen Personenbeförderungsschein. Auch nicht für entgeltliche oder geschäftsmäßige Fahrten. So lese ich jedenfalls § 48 Abs. 2 Nr. 4 FeV:
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für
4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr im Sinne des § 50 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Also eine Personenbeförderungschein gibt es nicht mehr, seit es die Klasse, die Klasse DE Aber mach doch die Module, dann bist du auf der sicheren Seite. Was hält dich davon ab?
Bin kein Jurist, aber sehe das so:
§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
(1) Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Um sich abzusichern kann man ein Schreiben aufsetzen:
Bestätigung zur Fahrgastbeförderung im Vereinskontext (ohne P-Schein-Pflicht)Name des Fahrers: [Dein Name]
Adresse: [Deine Adresse]
Verein: [Name des Vereins]
Fahrten: Unentgeltliche Beförderung von Vereinsmitgliedern zu Veranstaltungen, Spielen oder Trainings
Erklärung:
Hiermit bestätige ich, dass meine Fahrten im Rahmen des oben genannten Vereins ausschließlich unentgeltlich und gelegentlich erfolgen. Ich bin kein berufsmäßiger Fahrer und erhalte keinerlei Entgelt oder Vergütung für die Beförderung von Personen. Eine etwaige Aufwandsentschädigung deckt lediglich entstandene Kosten (z. B. Benzin, Maut) und ist nicht als Entlohnung für die Fahrleistung zu verstehen.
Die Fahrten dienen der Unterstützung der Vereinsarbeit (z. B. Transport zu Auswärtsspielen oder Veranstaltungen) und stellen keine geschäftsmäßige oder genehmigungspflichtige Personenbeförderung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) oder der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV § 48) dar.
Daher ist kein Personenbeförderungsschein (P-Schein) erforderlich.
Ort, Datum: [Ort, Datum]
Unterschrift: ___________________________
(Fahrer)
Optional kann der Verein diese Erklärung noch gegenzeichnen:
Bestätigung durch den Verein:
Die oben beschriebene Tätigkeit entspricht der Praxis unseres Vereins.
Unterschrift (Verein): ___________________________
Name, Funktion: [z. B. Vorstand, Jugendleiter]
Was aber geklärt werden muss ist die Haftpfklichtversicherung für den Bus und ob dann auch alle Mitfahrer versichert sind.
Gibts dafür eine Quelle? Kann nicht erkennen, dass diese Personen die Fahrt zu einer gewerblichen Fahrt machen, solange nichts bezahlt wird.
Du brauchst den PersBefSchein wenn Du mehr als acht Leute befördern willst oder das gewerblich tust (z.B.Taxi).
Dazu dürfen sich keinerlei Personen im Bus befinden, die nicht im Vereinsregister eingetragen sind. Also z.b. kinder oder Partner eines Vereinsmitglieds