alte klasse 2 + Personenbeförderungssch = Bus fahren?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird immer dann benötigt, wenn die Personenbeförderung nicht im privaten Bereich und damit unentgeltlich stattfindet.

Das heißt: wer als angestellter oder freiberuflicher Mietwagenfahrer gegen Gehalt oder Honorar tätig wird,

  • wer Taxi fährt,
  • wer Pkw im Ausflugsverkehr (gewerblich!) fährt,
  • wer einen Pkw im Linienverkehr führt,
  • oder wer ihm Rahmen seines Freiwilligendienstes Personen befördert,
  • als Krankenwagenfahrer arbeiten möchte,
  • im Schülerverkehr tätig sein möchte,
  • oder wer die Beförderung von Behinderten vornehmen möchte,


benötigt einen Personenbeförderungsschein.

Das heißt, für die gewerbliche Personenbeförderung gibt es eine bundeseinheitliche Regelung, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Je nach Bundesland ist im Personenbeförderungsschein zudem ein Passfoto erforderlich.

Bei privaten Fahrten mit dem Führerschein Klasse B dürfen bis zu acht Personen mitfahren, plus Fahrer. Bei privaten Fahrten mit mehr neun Personen plus Fahrer wird kein Personenbeförderungsschein benötigt, dafür sind dann, je nach Personenanzahl die Führerscheinklassen D oder D1 erforderlich.

Busfahren also nur mit den Klassen D oder D1. Nicht zu vergessen: wer gewerblich Bus fährt, benötigt zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikationaus- bzw. -weiterbildung ( 5 Module -> ca. 900.- EURO).

Einen leeren Bus darf Dein Vater fahren.

Um Fahrgäste zu befördern braucht er aber eine Fahrerlaubnis der entsprechenden D-Klasse - nur der Personenbeförderungsschein reicht nicht aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Schade, aber danke;)

0