Führerschein Klasse A?

2 Antworten

Hi, die Fahrerlaubnis gilt erst als erteilt, wenn Du den Führerschein ausgehändigt bekommst.

Bitte nicht vorher fahren, das wäre eine Straftat, die Dich gleich wieder den neuen Führerschein kosten kann.

Hey,

in deinem Fall sieht’s so aus: Du darfst die praktische Prüfung zwar schon mit 23 machen, bekommst die Fahrerlaubnis für die Klasse A (also ohne Leistungsbeschränkung) aber erst mit 24. Das bedeutet: Auch wenn du die Prüfung bestehst, wird der Führerschein erst ausgestellt, wenn du tatsächlich 24 bist.

Ab deinem Geburtstag, also am 27.06.25, darfst du dann theoretisch fahren – aber nur, wenn du den Führerschein auch tatsächlich in der Hand hast oder dir vorher etwas Vorläufiges (z. B. eine vorläufige Fahrberechtigung oder einen vorläufigen Führerschein) von der Führerscheinstelle ausgestellt wurde.

Wenn dein Abholtermin erst am 04.07. ist und du vorher nichts Offizielles hast, darfst du leider auch erst ab dann fahren. Ohne ein gültiges Dokument (egal ob endgültiger Führerschein oder vorläufige Bescheinigung) wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis – und das ist strafbar.

Ruf mal bei der Führerscheinstelle an und frag, ob du eine vorläufige Fahrberechtigung ab dem 27.06. bekommen kannst. Manche machen das, wenn du alles bestanden hast und es nur noch am Alter hängt.