Darf ich mit der Prüfungsbescheinigung schon fahren?

2 Antworten

DA Dir die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt wurde, begahst Du eine Straftat nach §21 StVG dem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Der prüfer bestätigt lediglich, dass Du die Prüfung bestanden hast, die FAhrerlaubnis erteilt aber erst die Behörde.