Kurz Sachverhalt
Sozilpsychiatrische Dienst habe eine Mitteilung bekommen das ich wirre Sachen erzählt und Argumente gegenüber einer Person hätte ,
diese nehme ich als Unterstellung , und ich weiß auch nicht wer der oder die Person ist,
jedenfalls habe ich ein Attest von meinen behandelten Psychiater vorgelegt das ich seit 2009 in Behandlung bin , aufgrund eines Arbeitsunfalles bei dem mit Chemie in das Auge spritze das ich Phobie habe , also angststörung , vermeidungsverhalten habe Verschmutzungsängste habe, das ich bewussteinsklar bin wach und vollständig orientiert bin , während des behandlungszeiteraum gab es keine Hinweise auf eine Erkrankung aus dem schizophren formenkreis , keine Ich Störung , keine Hinweise auf eigen oder fremdgefährdung ,
Der Sozialpsychiatrische Dienst sagte die Sache ist abgeschlossen, nachdem ich das zum russischen Anwalt so erzählt habe kommt er plötzlich spontan das gegen mich ein Verwaltungsverfahren läuft , er wiedersprach sich zwei Tage später und sagte es gäbe keine Anhaltspunkte dafür ,
jetzt spekuliere ich obwohl das mit Führerschein nichts zutun hat ob es eine führerschein Verwaltungsverfahren sein könnte ?
ist nur Spekulation und Mutmaßung wegen dem Anwalt , aber , wenn ja müsste die führerscheinstelle davon Bescheid wissen ?
oder handelt Verwaltungsverfahren Gericht unabhängig davon ?
wer gibt den Auftrag für beispiel Führerschein Entzug ?
Wie läuft eine Entzugs wer erteilt den Auftrag an das Verwaltungsgericht ?
weis davon führerscheinstelle Bescheid oder wird das mit Beschluss von Verwaltungsgericht erst bekannt ?
ich habe nichts zu befürchten da meine Angst Phobie keinerlei Einfluss auf fahrererlaubnis hat , es ist lediglich eine Phobie ,