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AfD Leaks: ,,Die Ratte Merkel an der Spitze! Diese Volksverräterin gehört lebenslang in den Knast!" Wann wird diese Partei endlich verboten?

Enthüllt: Vertrauliche Chats aus der AfD "Quasselgruppe"

Im September 2017 zieht die AfD zum ersten Mal in den Bundestag ein. Mehr als 70 Abgeordnete treten später einer streng vertraulichen Chatgruppe bei. Sie nennt sich "Quasselgruppe".

Rund 40.000 Posts liegen NDR und WDR jetzt vor. Sie zeigen, was die AfD-Politiker denken und wie sie reden, wenn sie glauben, dass ihnen keiner zuhört.

Häufiges Streitthema: Wie rechtsextrem soll die Partei sein? Ein Abgeordneter fragt: "Wollen wir eine national-sozialistische oder eine freiheitlich-konservative Partei sein?" Eine Kollegin genervt: "Fällt es so schwer, mal nicht über das Dritte Reich zu reden?"

https://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/afd-leaks-die-geheimen-chats-der-bundestagsfraktion-100.html

Kommentar von mir:

Die AfD ist weder ein Prüf- noch ein Verdachtsfall! Die AfD hätte schon längst vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft werden müssen. Wie viel Futter braucht der Verfassungsschutz noch?

Für mich gehört so eine Partei in kein demokratisch gewähltes Parlament, Punkt! Wann kapiert auch endlich mal der letzte AfD- Wählende, dass diese Partei rechtsradikal, gar faschistisch ist?

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Olaf Scholz verbreitet weiter Lügen, Hass & Hetze | Ist das noch eines Kanzlers würdig?

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Im Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz wieder seine Lügen, Hass & Hetze verbreitet.

Dass sowohl SPD, als auch die Grünen über ein merkwürdiges Demokratieverständnis verfügen, hat sich heute, bei der Aussprache und den anschließenden Abstimmungen, einmal mehr bestätig.

Dass Olaf Scholz mittels Lügen, über die Rechtslage der Migrationsvorhaben, bzgl. der Anträge der CDU, die deutsche Bevölkerung belügt, geht entschieden zu weit.

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein souveräner Staat. Das Asylgesetz ist eindeutig.

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Asylgesetz § 18

Aufgaben der Grenzbehörde

(2) Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn

1. er aus einem sicheren Drittstaat (§ 26a) einreist,

2. Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird, oder

3. er eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er in der Bundesrepublik Deutschland wegen einer besonders schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, und seine Ausreise nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Einwände gegen Zurückweisungen, die auf der Dublin-II-Verordnung fußen, sind nichtig. Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Ein souveräner Staat kann nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren.

Bei jeder Person, die an einer Grenzkontrolle der Bundesrepublik Deutschland erscheint, entfallen jegliche Gründe, um ein Recht auf Asyl beantragen zu können. Personen stehen überhaupt allenfalls dann an einer deutschen Grenze und meinen Asyl beantragen zu können, weil vorher Recht missachtet wurde.

Es ist ein merkwürdiges Verständnis der Dublin II Verordnung, wenn dies offensichtlich ausschließlich für Deutschland gelten soll, während sich die angrenzenden Staaten nicht zuständig fühlen.

Das ist eine abstruse Auslegung von Gesetzen.

Die Einschätzung wird vom ehem. Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, geteilt.

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