Ein sehr großes und schweres Paket wurde fälschlicher Weise vom Nachbarn angenommen. Der Empfänger hat aber bei der Firma (XXXLutz) nichts bestellt. Ein Anruf dort ergab, dass der Empfänger das Paket zum nächsten DHL-Shop bringen muss und von dort zurücksenden. Nun ist dieser aber sehr eingeschränkt in seiner Gehfähigkeit und hat derzeit kein Auto. Kurz: Er kann das schwere Paket nicht zum Shop bringen. Die Firma fordert dies aber von ihm, es sei seine Pflicht, wenn er die Ware nicht behalten will und bezahlt. Seine Idee: Die Firma schickt jemanden, der die Ware bei ihm abholt. Schließlich ist es der Fehler von XXXLutz, nicht der des behinderten Menschen. Dies verweigert die Firma aber. Für den Empfänger bedeutet das jedoch, er muss mit dem Taxi zum Shop und auch wieder zurück fahren.
Kann es wirklich sein, dass ein Privatmensch hier die Fehler einer Firma ausbaden muss? Also die Rücksendung organisieren und finanzieren muss?
Wie ist da die Rechtslage?