Folgende Situation:
Habe vor Kurzem jemandem mein Auto geliehen, der es auf dem Parkplatz eines Supermarkts geparkt hat, wo ich es wieder abholen wollte.
Er hat aber keine Parkscheibe reingelegt und somit hing ein Zettel von "Park & Control" an der Scheibe mit der Aufforderung, eine Vertragsstrafe in Höhe von 35€ zu bezahlen.
Jetzt hat ja eigentlich er den Mist gebaut, aber ich bin der Halter.
Wenn ich jetzt Widerspruch einlege mit der Begründung, dass ich nicht gefahren bin, aber den Fahrer nicht preisgebe, was passiert dann?
Kann ich dann wegen so einem geringfügigen Verstoß eine Fahrtenbuchauflage bekommen bzw. wäre das nicht unverhältnismäßig?
Also lohnt sich der Einspruch?