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Muss ich Ableger in Nachbars Grundstück entfernen?

Ich besitze ein Grundstück an einem Weg der nicht erschlossen ist. Links von mir ist eine Pferdeweide und rechts ein kleineres Weizenfeld. Das Grundstück gehörte bis vor kurzem jemand anderem aus der Familie. An dem Grundstück wurde lange nichts gemacht, viele Sträucher und Bäume wachsen in die Nachbargrundstücke. Die Besitzerin der Pferdeweide hat mich angesprochen das ich die Sträucher und Bäume die zu Ihr rüberwachsen zu entfernen habe. Das Problem fängt schon damit an das nicht ersichtlich ist wo die Grundstücksgrenze verläuft da ich keinerlei Ahnung habe wo sich die Grenzsteine befinden. Vermutlich durch Ablagerung sogar schon unter der Erde. Das ist aber ein anderes Thema. Das zweite Problem das sich mir stellt, muss ich Sträucherwurzeln und sogar Baumwurzeln die in sein Grundstück verlaufen entfernen? In der Mitte von seiner Pferdeweide steht ein Ableger von einem meiner Bäume der schon in etwa 1 Meter hoch ist. Hab ich solche Dinge auch zu entfernen? Ich hab jetzt angefangen alle Sträucher die am Rand sind zu entwurzeln allerdings bekomme ich Baumwurzeln nicht entfernt. Eine der Bäume ist eine Tanne und um diese Wurzeln fachgerecht zu entfernen müsste ich eine spezielle Firma beschäftigen. Kann mir bitte jemand weiterhelfen ich bin ratlos inwiefern ich verantwortlich bin und was ich alles zu entfernen habe und bis wohin.

Garten, Recht, BGB, Grundstücksrecht, Nachbarschaftsstreit, Grundstücksgrenze

Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung

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