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Um welchen Bodenbelag handelt es sich hier?

Hier ist der besagte Bodenbelag (Baujahr 1969):

Es sieht rein optisch vom Muster her Cushion Vinyl sehr ähnlich, welches jedoch nur in Form von Platten angeboten wurde.

Mein Großvater, welcher ehemals Architektur studierte (jedoch in der Sowjetunion), meinte, es sei Linoleum... In der Sowjetunion sei Asbest auch "nur auf Dächern" oder in Form von Asbestzementrohren verbaut worden.

Ich jedoch streite dies ab, da die Struktur Linoleums anders aussieht und sich weicher anfühlt. Der Glanz am Boden ist ausschließlich aufgrund der Handykamera vorhanden, sonst glänzt dieser Boden nie.

Linoleumbeläge riechen ebenfalls sehr spezifisch, dieser Boden ist jedoch komplett geruchsneutral.

Bleibt dem Ausschlussverfahren nach also nur noch PVC?

Als diese Mietwohnung vor 20 Jahren von meinen Vorfahren vom Vormieter übernommen wurde, war dieser Bodenbelag im Bereich des Bades stark beschädigt, weswegen meine Eltern damals den gesamten Belag im Bad entfernten und einen orange-farbenen Belag, welcher sich wie raues Plastik anfühlt, anklebten.

Inzwischen auch beschädigt, löchrig und verdreckt:

Ich frage selbstverständlich aufgrund des Asbestrisikos. Einige Quellen besagen, Linoleum enthielte nie Asbest, PVC hingegen häufig, andere wiederum behaupten das komplette Gegenteil: PVC-Bodenbeläge seien nie asbesthaltig gewesen, wobei Erfahrungsberichten zufolge, in Böden, wie in dem von mir zu Beginn aufgezeigten, schwachgebundenes Asbest und Asbestpappe gefunden worden wäre.

Den Erinnerungen meiner Eltern nach zu urteilen, sei unter dem Bodenbelag in erster Linie sehr viel grauer Zement gewesen.

Ich bitte um eure Einschätzung.

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Sanierungspflicht für Wohngebäude auf Resthof?

Guten Tag,

ich interessiere mich für den Erwerb eines Resthofs auf dem Land. Das Angebot umfasst 3ha Grundstück sowie das Hofhaus, ein 1975 gebautes Wohnhaus und zahlreiche Nebengebäude (Scheunen, Ställe). Die Beiden Häuser haben unterschiedliche Hausnummern.

Ich würde beabsichtigen, das Wohnhaus aus dem 70ern energetisch zu sanieren und im Anschluss zu bewohnen.

Nun drängt sich mir allerdings die Frage auf ob besagtes Hofhaus, welches noch deutlich älter als das Wohnhaus ist, nun bei Besitzerwechsel auch, nach EnEV oder heutzutage GEG, zwangssaniert werden muss (oberste Geschossdecke, Keller, Heizung), obwohl es schon länger nicht mehr bewohnt wird und auch in Zukunft vermutlich nicht mehr dafür hergerichtet wird.
Das Haus wurde mit Nachtspeicheröfen geheizt, welche man entsorgen lassen könnte. Somit hat es dann keine Heizung mehr und könnte evtl. zum Nebengebäude, für Werkstatt und Abstellfläche, umgewidmet werden?

Wenn es notwendig ist, nach Erwerb ebenfalls das Hofhaus zu sanieren und sich diese Pflicht nicht umgehen lässt, würde das den finanziellen Rahmen leider sprengen und der Kauf kommt nicht mehr in Frage.

Ich würde mich über fachkundige Antworten freuen. Vielleicht treiben sich hier ja ein paar Baugutachter oder Energieberater rum, die sich mit der Materie auskennen.

Vielen Dank im Voraus.

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