Hi zusammen, ich habe eine Frage zum Thema Anlagebuchhaltung:
Kontext
Ich habe mir im Februar 2022 einen Laptop für 1250€ zugelegt und diesen nach AfA über 3 Jahre abgeschrieben und ins Anlageregister aufgenommen.
Nun habe ich mir im April 2022 sowohl Tastatur (260€ Netto) als auch Maus (65€ Netto) nachgekauft und bin mir nicht sicher, wie ich diese verbuchen soll, da diese natürlich nicht selbstständig nutzbar sind.
Frage
- Tastatur: Eine Sofortabschreibung als GWG kommt natürlich nicht in Frage, sondern nur eine Abschreibung nach AfA. Muss ich diese Ausgabe aber dem Laptop zeitlich angleichen (Abschreibung von Feb. 2022 - Jan. 2025) oder kann ich die Tastatur einfach separat als Anlage abschreiben (Apr. 2022 - Mär. 2025)?
- Maus: Lässt sich die Maus, da sie unter 250€ Netto liegt, als Betriebsausgabe absetzen oder muss sie aufgrund der fehlenden selbstständigen Nutzung auch nach AfA abgeschrieben werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe bereits im Voraus.