Buchhaltung: Behandlung von nicht-selbstständig nutzbaren Anlagen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Maus kannst Du unter Betriebs- und Geschäftsbedarf verbuchen. Bei den paar Euro interessiert das keinen.

Die Tastatur musst Du zum Laptop dazu buchen - aber seien wir ehrlich, das macht keiner so. Zumal Tastaturen meistens das Gerät überleben. 260 EUR ist aber teuer, bei einer Prüfung könnte das zumindest Fragen aufwerfen. Die Maus mit 65 EUR finde ich auch teuer. Ich habe einen Trackball für 25 EUR, was ich seinerzeit schon sportlich fand. Wegen einer Sehnenscheidentzündung musste es aber sein.

Danke für Deine Antwort!

Die Maus kannst Du unter Betriebs- und Geschäftsbedarf verbuchen. Bei den paar Euro interessiert das keinen.

Also ist das rechtlich erlaubt oder nur vernachlässigbar weil der Preis so gering ist? Also angenommen die Maus hätte 249,99€ Netto gekostet, wäre diese dann immer noch problemlos als Betriebsausgabe absetzbar oder müsste ich sie zum Laptop buchen?

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