Selbstständig, Frage zu Leasing vs. Kauf/AfA?
Hallo zusammen,
ich grüble gerade rum ob ich mein zukünftiges Firmenfahrzeug kaufen oder leasen soll. Ja ich war schon wegen diverser Themen beim StB, hierzu meinte er dass wir es im Einzelfall betrachten müssen wenn es so weit ist. Ich möchte für mich aber schon mal ein wenig darauf rum Rechen.
Folgende Situation:
Leasing ohne Anzahlung liegt bei etwa 800,- brutto im Monat auf 48 Monate ohne Anzahlung.
Kafpreis eines identischen Jahreswagens wären 60.000,- brutto.
Bei einer Nutzungsdauer von vier Jahren (wegen Alter und geplanter Laufleistung) könnte ich also wie folgt abschreiben:
- Jahr 10.504,20 Start im März 2020
- Jahr 12.605,04
- Jahr 12.605,04
- Jahr 12.605,04
- Jahr 2.100,14
ergibt insgesamt 50.419,46 € Abschreibung.
Hinzu kämen noch etwa 900,-€ pro Jahr an Zinsen die angesetzt werden können wenn Finanziert würde.
Die Leasingrate hingegen würde bei 48 Monaten mit „nur“ 32.268,90 € zu Buche schlagen.
Somit habe ich doch nach meinem Verständnis, beim Kauf gut 20.000,- weniger zu versteuern in vier Jahren, soweit richtig?
wenn das Fahrzeug nun nach 4 Jahren für 20.000,- € verkauft wird, muss dieser Betrag aber wieder als Gewinn versteuert werden, auch richtig?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand bei der Frage Erleuchtung bringen würde ;-)
4 Antworten
Und das kann Dir der StB nicht erklären/vorrechnen???
Im Übrigen kann man Deine Frage "nur" dann seriös beantworten, wenn man Deine Umsätze/Gewinne kennt.
Weil so ist eine Bewertung, ob Kauf oder Leasing, überhaupt nicht möglich.
Oben steht doch alles... ich war bereits beim StB und selbstverständlich kann er das ausrechnen... Aber wie geschrieben gab es diverse andere Punkte zu klären und da es Foren gibt in denen manche Unterstützen wollen steht oben meine Grundsatzfrage. Ich will weder eine rechtsverbindliche Auskunft noch den StB arbeitslos machen sondern lediglich wissen ob meine Überlegung stimmt oder nicht.
Da musst du jetzt noch gar nocht viel rechen. Du wirst nämlich im März keinen Leasingvertrag bekommen weil deine Selbstständigkeit viel zu frisch ist. deine Erwartungen zu den 200.000 Euro Einnahmen zählen nicht. Du musst schon eine sehr gute Bonität vorweisen.
Vorhin hieß es doch noch Start als Unternehmergesellschaft, nun doch als Einzelunternehmung? Bei den sich widersprechenden Angaben macht es m.E. überhaupt keinen Sinn, zu versuchen, die Frage seriös zu beantworten...
Du kannst doch kein Fahrzeug, was du privat geleast hast, auf einmal gewerblich nutzen...
ACHTUNG - Ich muss mich bei euch entschuldigen! Ich habe mich oben böse verschrieben und das ist mir gerade erst durch den Hinweis von Leasingfachmann aufgefallen. Am Anfang starte ich als Einzelunternehmer nicht als Unternehmergesellschaft, somit keine Bilanz sondern EÜR.
Es tut mir leid dadurch hier für Verwirrung gesorgt zu haben!
Laut StB geht das, da die Privatperson auf die eben ein Leasing läuft oder die bereits ein Fahrzeug besitzt als Einzelunternehmer dieses in die Firma übernehmen kann.
Ich bin mir ziemlich sicher das auch schon mehrfach im Internet gelesen zu haben, da oft ein vorhandenes Fahrzeug in die Firma übernommen wird.
Wichtig ist wohl nur, dass die gewerbliche Nutzung über 50% liegt.
Als Einzelunternehmer machst du nicht zwangsläufig eine EÜR. Es kann auch sein, dass du bilanzpflichtig bist.
Das ist richtig. Dem Finanzamt ist es egal, ob das Fahrzeug ursprünglich privat geleast wurde, zumal, wenn zum Zeitpunkt des Leasingbeginns noch gar kein Gewerbe eröffnet bzw. angemeldet war. Entscheidend ist die betriebliche Nutzung.
Das stimmt, bei einem Gewinn von über 60.000,00 € muss auch der Einzelunternehmer bilanzieren und solch einen hohen Gewinn - sogar 200.000,00 € - meint der Fragestelller ja auch bereits im ersten Jahr zu erzielen.
...und damit wäre das Thema "Scheinselbstständigkeit" hiermit aktuell:
Sicherheit habe ich für mich, da ich als Sub für meinen derzeitigen Arbeitgeber (mit entsprechendem Vertrag) starte.
Nur ein Auftraggeber ist in D leider verboten:
Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar nach der zu Grunde liegenden Vertragsgestaltung selbstständige Dienst- oder Werksleistungen für ein fremdes Unternehmen erbringt, tatsächlich aber nichtselbstständige Arbeiten in einem Arbeitsverhältnis leistet. Dies hat zur Konsequenz, dass Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu zahlen sind.
Ja das stimmt, laut Stb kann ich das aber für drei Jahre "zurück stellen", danach muss ich bilanzieren und es kommt die GmbH
Danke für den Hinweis der absolut korrekt ist, allerdings ist das in meinem Fall kein Thema. Hierzu hatte ich bereits tiefgehende Gespräche mit StB und Anwalt, ich falle mit der angestrebten Selbstständigkeit aber nicht darunter da zwei Punkte (Mitarbeiter und weniger als 83% von einem Auftraggeber) erfüllt sind die eine Scheinselbstständigkeit ausschließen.
Solche Punkte waren mir vorab wichtiger zu klären, daher kam eben die Frage nach dem Auto zu kurz ;-)
Nein die Geschichte hat ganz andere Hintergründe und sparen tut der Auftraggeber nichts ;-)
Aber noch mal einen schritt zurück, weil verstanden habe ich es nun leider immer noch nicht. Ist das mit der Abschreibung bei diesem Konstrukt nun sinnvoll oder eine Milchmädchenrechnung?
Danke, aber kannst du das auch erläutern/begründen?
Und was meinst Du genau mit dem kompletten Plan?
Nein, ich fange jetzt nicht nochmal ganz von vorne an. Geh zum Steuerberater (sofern es den überhaupt gibt) und sprich das mit ihm durch.
Ich habe keine Lust auf unvollständige Fragen, wo entscheidende Details nur häppchenweise nachgeschoben werden.
Mein Kommentar hierzu: du schreibst von Finanzierung und Zinsen - dann hast du doch auch eine Ratenzahlung von mtl. ??? € !?
Kann mir nicht vorstellen, daß du eine AfA für das Firmenfahrzeug steuerlich geltend machst und gleichzeitig deine Finanz.raten als Betriebsausgaben steuermindernd angeben kannst :-((
Deshalb nochmals mein Hinweis von weiter oben: Abschreibung kannst du nur von etwas machen, was dir schon gehört!
Wie ich bereits schrieb, liegt bei einer Finanzierung, im Gegensatz zum Leasing, das wirtschaftliche Eigentum beim Erwerber, der somit in den Genuss der AfA kommt.
Die Finanzierungsraten können dann selbstverständlich nicht noch zusätzlich als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden, sondern lediglich der Zinsanteil, da die Zinsen zusätzliche Kosten sind, nicht aber die Tilgung.
Genauso ist es übrigens beim Mkietkauf.
Exakt dies hatte ich ja bereits erwähnt, von der Finanzrate nur die Zinsen angeben zu können, dafür aber die Abschreibung nutzen zu wollen.
Ich beende die Geschichte hier aber nun und danke euch für die teilweise hilfreichen Antworten.
Jedoch werde ich mich weder dafür rechtfertigen, dass mir unser Konzern einen entsprechenden Dienstvertrag (anwaltlich geprüft) anbietet, noch auf Kommentare zu "dubiosen Geschäften" eingehen.
Mir ging es um eine Einschätzung der steuerlichen Möglichkeiten, um mir in einem für mich nicht ganz einfachen Thema Hilfe zu holen.
Die endgültige Entscheidung wird nach "Freigabe" vom StB gefällt, nur möchte ich dafür halt passende Angebote mitnehmen um diese entsprechend rechnen zu können.
...und wie verbucht er dann diese Tilgung - etwa als Einnahmen oder wie bitte???
Die Zahlung der Tilgung wird als "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an Bank" gebucht.
Die Zahlung der Zinsen als tatsächliche Kosten des Darlehens als "Zinsaufwand an Bank".
Ich bin nun weder Buchhalter noch Steuerfachmann aber mit diesen unterschiedlichen Buchungen werden die Zahlungen klar getrennt und da bereits die AfA als steuermindernder Kostenpunkt angesetzt wird, können die Verbindlichkeiten aus dem Darlehen , sprich die Tilgungszahlungen, nicht noch zusätzlich als steuermindernde Betriebskosten angesetzt werden.
Das kann man so generell nicht sagen. Notfalls geht es auch für Existenzgründer, nur ist dann eine relativ hohe Leasingsonderzahlung zu leisten und je nachdem, wie schwach die Bonität ist - auch die des Geschäftsführers spielt eine Rolle -, kann es in diesem Fall recht teuer werden.
Hier kann man nachlesen, dass es möglich ist:
Alles im Groben richtig.
Willst du weniger Geld versteuern oder mehr Geld zur Verfügung haben?
Weniger versteuern da ich durch die zukünftige Firma im Beratungssegment hohe Einnahmen bei geringen Ausgaben haben werde. Nach meinem Verständnis benötige ich in dem Fall Kosten für die die Abschreibung helfen würde.
Davon ab gefallen mir die Leasingkonditionen nicht sonderlich bei meiner Wunschmarke.
Und weil du hohe Einnahmen hast, willst du auch mit aller Gewalt die Kohle wieder raushauen?
Na so würde ich das nicht sehen wollen ;-)
ich versuche nur aktuell alle möglichen Szenarien durchzuspielen.
Die Finanzierungsrate liegt in etwa auf gleicher Höhe wie die Leasingrate, daher bliebe nach meinem bisherigen Verständnis durch die höhere Abschreibung doch mehr Gewinn übrig oder habe ich nun doch einen Knoten im Kopf?
Logischer Weise ist mein Ziel am Ende des Tages/Jahres mehr netto zu erhalten.
Vielleicht hilft der Hinweis das ich mit Einnahmen von etwa 200.000,- € rechne, meine Kosten dafür beschränken sich derzeit auf die notwendigen Firmen-Versicherungen, Fahrzeugkosten und etwas Kleinkram für EDV.
Am Anfang soll es als Unternehmergesellschaft laufen und nach drei Jahren eine GmbH werden.
Falsch. Bei UG und GmbH, wie vom Fragesteller angedacht, 15 % Körperschaftsteuersatz und Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Kommune abhängt.
Ok, das wusste ich nicht, zumal der Fragesteller in dem Kommentar vor Ihrem Kommentar im letzten Absatz schreibt: "Am Anfang soll es als Unternehmergesellschaft laufen und nach drei Jahren eine GmbH werden."
Hallo ihr zwei, entschuldigt bitte aber das Steuerthema ist nicht meine Kernkompetenz ;-)
Wenn ich es richtig im Kopf habe werde ich beim Spitzensteuersatz landen, auch daher ging ich davon aus das mir die höhere Abschreibung Vorteile bringt oder habe ich da nun doch einen Denkfehler drin?
Bei einer Finanzierung liegt - im Gegensatz zum Leasing - das wirtschaftliche Eigentum beim Erwerber und der kommt somit in den Genuss der AfA. Beim Leasing sind im Gegensatz dazu - da das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber liegt - die Leasingraten steuerlich als Betriebskosten anzusetzen.
Bei einer Körperschaft wie UG oder GmbH gibt es keinen Spitzensteuersatz. Der Körperschaftsteuersatz liegt einheitlich bei 15 % ab dem 1. Euro Gewinn, es gibt also auch keinen steuerfreien Freibetrag, aber das nur mal am Rande. Darauf wird der Steuerberater aber doch wohl hingewiesen haben, oder?
Hallo jogika74,
um deine angefangene Aufstellung zu Ende zu bringen, benötigst du deinen Grenzsteuersatz: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf
Also beim Leasing mit mtl. Raten von 800€ x 12 Monate = 9.600€ weniger zu verst. Einkommen ergibt dies bei einem Grenzsteuersatz von ca. 35% (40.000€ zu verst. Ek) eine zus. Erstattung von 9.600€ x 35% = ca. 3.360€ weniger Ek-Steuer ;-)
Gruß siola55
Danke dir, aber ehrlicherweise muss ich sagen bringt mich der „Grenzsteuersatz“ gerade völlig raus...
Ich werde ab Start Mindesteinnahmen von 200.000,- € haben, dann muss doch der Spitzensteuersatz angesetzt werden?!
Falsch , wie ich vorhin schon schrieb, da bei UG und GmbH 15 % Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Höhe hängt vom Hebesatz der Kommune ab) anfällt.
Sorry, aber diese Infos hat der FS hinterher preisgegeben!!!
Ja das ist mir so weit auch bewusst dass es als Neugründer ziemlich teuer/schwierig wird einen Leasingvertrag zu bekommen.
Da ich erst mal Einzelunternehmer (noch fest angestellt mit ausreichender Bonität) bin, wird das Firmenfahrzeug das ich bei Gründung besitze in die Firma übernommen. Nutzung ist ausreichen hoch nachweislich, Anschaffung/Bestellung wird kurz vor der Gründung getätigt. Sicherheit habe ich für mich, da ich als Sub für meinen derzeitigen Arbeitgeber (mit entsprechendem Vertrag) starte.
Also würde ich ein Fahrzeug im Privatleasing für März vorab bestellen, oder eben vorab kaufen