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Sind (kurze) Gel-Nägel als Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst gestattet?

Gerne möchte ich eine Ausbildung als Beamtin im allgemeinen Vollzugsdienst starten, nur würde ich niemals auf schöne, elegante, gemachte Gel-Nägel verzichten wollen. Ich fühle mich persönlich einfach wohler und besser mit diesen. Es ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern tatsächlich eher des Gefühls. Tatsächlich komme ich allgemein auch sehr viel besser mit Nägeln zurecht als ohne. Und damit meine ich keine 5 cm langen Nägel (siehe Beispielbild).

Will mich hier nicht weiter rechtfertigen, da immer wieder Äußerungen kommen wie "Wie kannst du bloß künstliche Nägel vor deine Berufskarriere ziehen mimimi", wenn man es selber nicht versteht und fühlt dann belässt man es dabei.

Ja, mir ist bewusst, dass es Gefängnisse gibt die es erlauben bzw. bewusst untersagen können, aber ich wills einfach mal allgemein wissen. Arbeitet jemand evtl. selber bei der Polizei, im Vollzugsdienst, beim BKA etc. egal in welchem Aufgabenbereich und trägt selber Gel-Nägel oder sah es bei Kolleginnen? Wünschenswert sind auch echte Erfahrungen.

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(eher) nein 57%
(eher) ja 43%
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Kann man einen Studienvertrag von der DHBW vor Studienbeginn kündigen?

Guten, ich bin M/18 und hätte eine Frage,

Ich habe nach unzähligen Bewerbungsprozessen und viel Aufwand endlich eine Zusage für ein duales Studium bekommen. Dieses duale Studium wird an der DHBW stattfinden. Da die Hochschule etwas bekannter ist und ein recht einheitlichen Prozess für die Immatrikulation hat, könnte mir jemand vielleicht etwas dazu sagen.

Jetzt ist das so, dass der Studienplatz zwar für mich als Möglichkeit in Frage kommen würde, ich jedoch noch andere Bewerbungsprozesse am laufen habe.

Ich habe bereits den Studienvertrag mit dem dualen Partner unterschrieben. Das Vertragscerhältnis würde erst im Oktober beginnen und hätte in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einzuhalten. Die Probezeit beginnt jedoch laut Vertrag erst mit dem Beginn des Vertragsverhältnisses. Die Frage ist, wie die Regelung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aussehen würde.

Ich habe gerade auch von der DHBW per Mail eine Rückmeldung bekommen, zeitnah einen Immatrikulationsantrag zu stellen. Das habe ich jedoch noch nicht gemacht.

Ich möchte mich mal darüber informieren, ob ich immernoch abspringen könnte, wenn ich einen Ausbildungs- und Studienplatz finde, der noch besser zu mir passen würde? Ich würde evtl. noch wissen wollen, ob ich damit das Risiko einer Vertragstrafe eingehen würde.

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