Arbeitsrecht – die besten Beiträge

Ist es erlaubt ein Fitnessstudio früher zu schließen?

Hallo an alle,

Ich Männlich, 23, gehe und trainiere seit drei bis vier Jahren regelmäßig im Fitnessstudio. Etwa zweimal pro Woche komme ich abends zwischen 19:00 Uhr und 20:30 Uhr vorbei, denn das Studio ist bis 22:00 Uhr geöffnet. Die meisten Mitarbeitenden, denen ich begegne, sind stets freundlich und betreuen das Studio zuverlässig bis zur Schließzeit.

Allerdings gibt es eine bestimmte Mitarbeiterin, die mir gegenüber auffallend distanziert auftritt: Immer wenn sie mich in diesem Zeitfenster sieht, wirkt ihr Blick kühl und ihre Stimme hörbar gereizt.

Offenbar stört es sie, dass ich so spät trainiere, da sie selbst lieber früher Feierabend machen möchte. Einmal kam ich um 20:30 Uhr an und wartete im Aufzug. Plötzlich öffnete sich die Tür und die Mitarbeiterin stand dort, schon bereit, nach Hause zu gehen. Als sie mich sah, sagte sie zwar, das Studio sei bereits geschlossen, fuhr dann jedoch hilfsbereit mit mir nach oben und ließ mich doch noch trainieren.

Ein anderes Mal betrat ich das Studio bereits gegen 15:00 Uhr. Als ich gegen 17:00 Uhr wieder ging, stand die Mitarbeiterin an der Rezeption und wirkte überrascht. Sie sagte:

„Oh, du bist heute aber früh da! Dann kann ich heute schon um 21 Uhr Feierabend machen!“

Deshalb frage ich mich: Darf eine Mitarbeiterin das Fitnessstudio vorzeitig schließen und eigenmächtig nach Hause gehen, obwohl die regulären Öffnungszeiten bis 22:00 Uhr gelten?

Irgendwie habe ich das Gefühl, etwas falsch zu machen. Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!

Sport, Fitness, Freizeit, Gesundheit, Arbeit, Beruf, Fitnessstudio, Schule, Job, Menschen, Schlaf, Recht, Arbeitsrecht, Psychologie, Gesellschaft, Gym, Öffnungszeiten, trainieren

Kann ich so eine beschweren?

Hallo zusammen

Ich arbeite seit eigenen Tage bei eine Veranstaltung als kurzfristig ich möchte über eine ansprecherin ohne Angabe von mein Name kann was glaubt ihr geht dass so? Oder muss ich was andern ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am vergangenen Wochenende habe ich an Ihrem Standort in der xxxx gearbeitet. Dabei ist mir das Verhalten der Mitarbeiterin xxxx aufgefallen, die ich als äußerst unhöflich und unfreundlich gegenüber einigen Kolleginnen und Kollegen empfunden habe. Sie behandelt manche Mitarbeiter unfair, was ich sowohl selbst erlebt als auch von einem anderen Kollegen berichtet bekommen habe.

Ein besonderes Problem ist ihre Körpersprache, die vor Kunden teilweise respektlos gegenüber bestimmten Mitarbeitern wirkt. Darüber hinaus habe ich festgestellt, dass sie wenig Engagement bei der Arbeit zeigt, stattdessen viel redet – häufig über private Angelegenheiten – und kaum anderen Kollegen Unterstützung anbietet. Dies wirkt sich negativ auf die Zusammenarbeit aus.

Ein weiterer Punkt, der mir aufgefallen ist, betrifft die Pausenregelung. Wenn man beispielsweise um 16:00 Uhr oder 17:00 Uhr mit der Arbeit beginnt, wird nach sechs Stunden keine Pause angeboten, obwohl laut Arbeitszeitgesetz mindestens eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben ist. Diese Vorgehensweise empfinde ich als unfaire Behandlung, die das Betriebsklima verschlechtert.

Ich hoffe, dass diese Probleme ernst genommen und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um die Situation zu verbessern. Ich möchte diese Beschwerde anonym einreichen und bitte um Verständnis dafür.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeit, Nebenjob, Minijob, Arbeitsrecht, Kurzfristige Beschäftigung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Arbeitsrecht