Anwalt Fahrtkosten?

3 Antworten

Umsatzsteuer ist gem. Nr. 7008 VV RVG in voller Höhe zu berechnen und fällt auch für Auslagen an. Die Berechnung ist am Ende vorzunehmen und die Umsatzsteuer als gesonderte Rechnungsposition zu benennen; die Fahrtkostenpauschale selbst wird mit einem Nettobetrag aufgeführt.

Bei der Berechnung der Strecke ist die tatsächlich zurückgelegte Strecke zu berücksichtigen. Zweckmäßige Umwege sind zulässig, grundsätzlich muss jedoch der kürzeste Weg gewählt werden, weshalb man meist als Startpunkt die Kanzlei und als Weg die jeweils schnellste Strecke zum Ziel wählen dürfte.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Wunder44 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 09:40

Kann der Anwalt auch die Fahrtkosten von seiner Wohnung berechnen wenn er von dort direkt losfährt es aber 12km mehr sind?

Wunder44 
Beitragsersteller
 29.06.2025, 09:39

Also Fahrtkosten von 42ct pro km, Zeit für die Fahrt und vor Gericht und alles plus 19%? Weshalb übernimmt die Rechtsschutz das nicht? Es ist nicht ausdrücklich gesagt, das Fahrtkosten nicht übernommen werden. Da kann die Versicherung ja immer spontan entscheiden, ob sie ist übernimmt oder nicht es muss doch irgendwo festgelegt sein.

ruhrgur  29.06.2025, 11:22
@Wunder44
Weshalb übernimmt die Rechtsschutz das nicht?

Das musst du deine RSV fragen. Ich kenne deine Versicherungsbedingungen nicht. Im allgemeinen ist eine RSV auch auf lange Sicht nicht wirtschaftlich sinnvoll, wenn man nicht gerade einem besonderen Risiko für Rechtsstreitigkeiten durch Hobby, Beruf, etc. ausgesetzt ist.

Kann der Anwalt auch die Fahrtkosten von seiner Wohnung berechnen wenn er von dort direkt losfährt

Dies ist kein zweckmäßiger Umweg. Seine Kanzlei muss er selbst anfahren, abrechnen tut er die notwendige Strecke, um von seiner Niederlassung zum Gericht zu kommen.

Nein, dass sollte von der Kanzlei sein. Und MwSt kommt eigentlich am Ende auf alle Positionen noch drauf