ich bin ALG 2 Empfänger und ich werde in naher Zukunft in ein anderes Bundesland umziehen.ich habe meine Genehmigung bekommen und Jobcenter weiß schon Bescheid.
ich habe weiterbewilligungsantrag bei der jobcenter abgegeben und
für 2 monate bewilligt wurde.
in Der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter steht :
Grundlage für die Abänderung :
Die Entscheidung zur Aufhebung beruht auf § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Sozialgesetzbuch SGB X. Die Entscheidung für September und Oktober erfolgt zu Ihren Gunsten.
Der Nachzahlungsbetrag wird Ihnen in den nächsten Tagen ausgezahlt.
-Normalerweise Jobcenter Für Wer entscheidet dieser Grundlage
( § 48 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Sozialgesetzbuch SGB X ) ?
-Ist das eine gute Nachricht für mich ?
-Was genau bedeutet diese Entscheidung ?