Agentur für Arbeit – die besten Beiträge

Maßnahme antreten trotz einem Minijob?

Ich habe bei der Berufsberatung seit 2 Jahren ein psychologisches Gutachten Ich hatte damals Probleme mit meinem "Psycho-Ex" und hatte danach eine depressive Phase. Ich traute mich meiner Berufsberaterin an und daraufhin wurde dieses Gutachten erstellt. Mir wurde eine bessere Unterstützung versprochen. Ich zog vor einem Jahr um und mir ging es danach um einiges besser. Meine neue Berufsberaterin leitete mich auf eine Maßnahme hin, wo es psychologische Unterstützung gibt. Die konnte ich aber bisher nicht antreten, weil Corona ins Spiel kam und alles schließen musste. Ich blieb mit meiner Beraterin telefonisch in Kontakt und ich soll die Maßnahme antreten, sobald sie wieder geöffnet ist.

Jetzt ist es aber so, dass ich einen Nebenjob angenommen habe. Ich trage nun jede Woche Do und Fr Prospekte aus. Somit habe ich einen kleinen Zuverdienst zum Hartz4 und das Austragen macht mir viel Spaß, ich komme raus und in Bewegung. Das tut mir sehr gut. Ich möchte das ungern wieder kündigen, wenn ich diese Maßnahme antreten soll. Ehrlich gesagt, halte ich das nicht mehr für nötig und ich habe keinen Bock auf diese Maßnahme, weil ich für mich der Meinung bin, diese depressive Phase schon lange überwunden zu haben. Ich möchte auf dieses Geld, was ich jetzt verdiene auch nicht verzichten. Aber da ja immer noch dieses Gutachten vorliegt, komme ich wohl aus der Sache nicht so einfach raus... Was kann ich denn machen?

Agentur für Arbeit, ALG II, Berufsberater, Hartz IV, Jobcenter, Maßnahme

Aus ALG 1 in die Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss?

Hey ihr Lieben, 

ich hatte ein sehr „nettes“ Telefonat mit meiner Sachbearbeiterin. 

Ich bin bereits 5 Monate arbeitslos (ALG 1), möchte mich jetzt aber selbstständig machen im Onlinebereich. Dummerweise ist es für den Gründungszuschuss jetzt schon zu spät. Daher bleibt mir keine andere Wahl als erstmal im Nebenerwerb zu starten.

Meine Sachbearbeiterin lässt leider gar nicht mit sich reden und möchte mir, wenn ich innerhalb eines Monats nicht in die Vollselbstständigkeit gehe, eine weitere Maßnahme aufdrücken. Ich habe bereits ein Bewerbungscoaching gemacht aber müsste ein Weiteres machen (das sehen sie anscheinend nicht als unnötige Kosten an, aber eine Weiterbildung wollten sie mir nicht bezahlen 😅) und zusätzlich noch ein Praktikum in einem Betrieb, den das Amt vorgibt. 

Das möchte ich natürlich auf keinen Fall machen, aber wenn man noch ganz am Anfang steht ist es ziemlich schwierig innerhalb eines Monats so viele Kunden zu bekommen, dass man davon leben kann. Leider fällt mir nicht viel ein das zu umgehen, außer der Gang zum lieben Onkel Doktor, jedoch dürfte ich dann ja auch nicht für mich bzw. meine Kunden arbeiten oder?

Ich weiß, dass ich nur 15 Stunden arbeiten darf und 165 Euro abschlagsfrei, was mich stutzig gemacht hat, sie meinte ich dürfe nur bis 450 Euro nebenbei verdienen ansonsten falle ich auch wieder aus dem Anspruch raus. Ist das wahr? 

Habt ihr Erfahrungen und seid aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit gegangen (ohne Gründungszuschuss) und kann mir jemand einen Tipp geben, wie man da am Besten vorgeht? 

Selbständigkeit, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium

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