Warum Sperre bei ALG I bei Ablehnung der Jobangebote?

7 Antworten

Das Leben ist kein Ponyhof...

Man muss tatsächlich etwas tun für sein Geld.

Deine geleisteten Beiträge werden NICHT irgendwo für Dich gesammelt, bis Du es irgendwann einmal haben willst.

Selbiges gilt auch für die Pflegekasse oder die Rentenversicherung!

Also, Du musst - ähnlich wie ich - tatsächlich etwas tun, damit Du etwas bekommst.

Arbeiten wäre eine Möglichkeit und ein Vorstellungsgespräch ist wirklich ein guter Weg dazu, einen Job zu bekommen.

Questionable01 
Fragesteller
 18.02.2021, 11:14

Ich will ja arbeiten, aber dann eben etwas, was ich kann und gelernt habe und nicht irgendeine Akquise von Neukunden, wo ich überhaupt nichts mit anfangen kann.. >.<

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AlexausBue  18.02.2021, 11:17
@Questionable01

Ich habe trotz Hochschulabschluss in einem Lager Kisten verpackt und Ware ausgefahren, nur um nicht arbeitslos zu sein, bis ich endlich einen Job gefunden habe.

Ich glaube und ahne, dass wir zwei unterschiedliche Einstellungen von Wer ist wem was schuldig haben.

Ich vermute, Du hast Erwartungen an den Staat, deinen Arbeitgeber, die da oben.

Ich gebe erst, bevor ich nehme.

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Familiengerd  18.02.2021, 13:23
@AlexausBue

Man muss allerdings zugestehen, dass ein Job mit "Akquise von Neukunden" (evtl sogar als Callcenter-Agent im Outbound😣😝)tatsächlich etwas ist, wozu längst nicht jeder in der Lage ist!

Das Leben ist kein Ponyhof...

Auweia - was für ein Spruch!!🙄

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Familiengerd  18.02.2021, 13:24
@Triuneheaven
Wen wählst du eingentlich? Willst du dass es anders wird? Die Linkspartei wäre was

Absolut nichts gegen die Linkspartei - aber das ist ja jetzt konkret völliger Unsinn!

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Triuneheaven  18.02.2021, 13:45
@Familiengerd

ne nicht. Übrigens kann nicht jeder einfach so arbeiten und gleichzeitig solltest du bedenken, dass viele aufstocken müssen mit hartz 4 obwohl sie arbeiten. Nicht verhungern zum Privileg erklären und gleichzeitig die Millionäre schonen , da kann man drauf verzichten

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Auch beim ALG - 1 nach dem SGB - lll ist jedes Stellenangebot zumutbar, wenn man diese nach seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten ausüben könnte, was man einmal gelernt hat ist nicht relevant, natürlich sollte versucht werden erst da zu vermitteln.

Wenn das Stellenangebot eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten hat, dann muss man sich darauf auch bewerben, es sei denn man hat einen wichtigen und am besten auch nachweisbaren Grund, sonst kann und wird es sicher eine Sperre geben.

Kannst dir aus dem Internet einmal den § 140 SGB - lll suchen, der regelt die Zumutbaren Beschäftigungen und der § 159 SGB - lll die Speerzeiten bei Fehlverhalten.

Nimm diese Stelle erstmal an und such danach etwas besseres!

Vielleicht macht dir die Arbeit doch Spaß!

Du musst dahin, sonst droht auch Sperrung bzw Kürzung. Verkaufe Dich so, dass Du klar machst, dass die Stelke nicht zu Dir passt.

Familiengerd  18.02.2021, 13:18

Die Ablehnung von Vermittlungsangeboten der Agentur für Arbeit für Arbeitslose bleibt - außer bei Ablehnung aus triftigen Gründen - nur dann ohne negative Folgen, wenn das Vermittlungsangebot keine Rechtsfolgebelehrung für den Fall einer Ablehnung enthält.

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du musst da nicht hin wenn du viel weniger verdienst als du vorher verdient hast! So viel ist sicher! Das gilt aber nur weil du noch nicht so lange arbeitslos bist. Also sollte der Job um einiges schlechter bezahlt sein, kannst du es ablehen , sag beim Jobcenter Bescheid.

Kleckerfrau  18.02.2021, 11:09

Da ist noch die Agentur für Arbeit zuständig, nicht das Jobcenter.

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maja0403  10.03.2021, 11:27

Falsche Antwort, das JC hat damit nichts zu tun.

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