Aus ALG 1 in die Selbstständigkeit ohne Gründungszuschuss?

TomBocca  19.02.2021, 14:05

Warum hast du keinen Anspruch mehr auf den GZ? Hast du keinen Anspruch auf 12 Monate ALG I?

Velvet12 
Fragesteller
 22.02.2021, 19:30

Hatte eine Sperrzeit von 3 Monaten (weil ich gekündigt habe um auf Reisen zu gehen), daher leider nicht

4 Antworten

Ich habe eine Mandantin, die bekommt Hartz IV, ist alleinstehend mit 5 Kindern. Die will sich selbstständig machen. Die Bearbeiterin vom Arbeitsamt hat ganz böse dagegen geschimpft und auf das große Armutsrisiko bei Selbstständigen hingewiesen. Dann sagte die Bearbeiterin noch: Sie soll sich eine Festanstellung suchen. Meine Mandantin meinte dann: Das versuchen Sie doch seit 5 Jahren und bekommen das nicht hin. Jetzt hat Sie die Förderung bekommen.

Was man wissen muss: Die Leute müssen auf eine Festanstellung hinarbeiten. Deshalb muss man denen begründen, warum die Festanstellung keine Lösung ist. Dazu muss ein konkreter Plan vorliegen. Geld für die Unterstützung ist im Moment noch genug da.

Ich sehe zwei Möglichkeiten:

  1. Das Spiel mitspielen aber auf die Alternative Selbstständigkeit hinweisen.
  2. Selber starten.

Variante 1 muss immer auf die Probleme hinweisen. Und einen Business-Plan einreichen. Den kann man recht schnell machen.

Variante 2 muss sofort wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn man keine finanzielle Reserve hat. Ob das Sinn macht, kann ich nicht beurteilen. In der Regel brauchen Online-Geschäfte 1 bis 2 Jahre, bis Sie Geld abwerfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Velvet12 
Fragesteller
 22.02.2021, 19:40

Bei mir läuft es eher auf Alternative 2 hinaus. Da ich eine Dienstleistung als virtuelle Assistentin anbieten möchte, wird das jetzt keine 1-2 Jahre dauern, trotzdem ist ein Monat absolut unrealistisch um wirtschaftlich erfolgreich zu sein.

Ich verstehe, dass sie auf eine Festanstellung hinaus wollen, da ich ja auch erstmal nur ein Nebengewerbe angemeldet habe, ich finde es dennoch total sinnlos mich von einem Bewerbungscoaching zum anderen zu schicken, anstatt das Geld sinnvoll zu nutzen und wenigstens eine Schulung zu wählen, die zu meinem Ausbildungsberuf passt.

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PeterSaubert  23.02.2021, 08:40
@Velvet12

Als virtuelle Assistenz kann man sofort starten. Die Aussage "ist schon zu spät" wird gerne vorgeschoben. Das sind alles Kann-Bestimmungen.

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Boah, wie ich diese Sachbearbeitersesselpupser hasse... grade beim Thema Selbständigkeit sind die oft so dermaßen blind und unwillig, dass es schon an Arbeitsverweigerung grenzt.

"Meine Sachbearbeiterin lässt leider gar nicht mit sich reden und möchte mir, wenn ich innerhalb eines Monats nicht in die Vollselbstständigkeit gehe, eine weitere Maßnahme aufdrücken"

Du kannst ihr ja sagen, dass Du das gerne machen kannst, aber in zwei Monaten wieder bei ihr sitzt, weil es vollkommen unrealistisch ist, dass Du in so kurzer Zeit Fuß fassen wirst. Sie hat halt eine einzige Aufgabe: Dich aus ihrer Statistik rauszukriegen, nicht, die bestmöglichen Wege für Dich zu finden :/.

Krankschreibung kann Dir tatsächlich auf die Füße fallen - die ist für das Amt ja der Nachweis, dass Du aktuell arbeitsunfähig bist - wenn sie dann das mit der Selbständigkeit mitkriegen, kann es richtig Ärger geben.

Hast Du denn einen guten Geschäftsplan? Mal alles durchkalkuliert? Du kannst ja mal versuchen, ihr vorzurechnen, wie ein langsamer Geschäftsaufbau funktionieren könnte, der sich vielleicht über mehrere Monate streckt, aber Dich dann auch stabil hält oder wie es aussieht, wenn Du in einem Monat wegbist und nach zwei Monaten wiederkommst.

Velvet12 
Fragesteller
 22.02.2021, 20:00

Ja super schwierig mit solchen Sachbearbeitern..

Das lustige ist ja, ich werde in zwei Monaten ab Beginn der Maßnahme (ich schätze ab April) nicht wieder vor ihr sitzen, da mein Anspruch dann ausläuft, also im Juni. Natürlich möchte ich jetzt die letzten Monate nochmal mitnehmen und ein wenig Geld zur Seite legen, um 1-2 Monate auch so über die Runden zu kommen.

Ich habe einen guten „Geschäftsplan“ bzw. die wichtigsten Fragen für mich abgeklärt. Mein größtes Problem ist, dass ich etwas Zeit brauche, da ich erst seit 3 Wochen so richtig mit dem Aufbau des gesamten Businesses (Virtuelle Assistenz) beschäftigt bin und erstmal rausfinden muss, was die nächsten Schritte sind, worauf ich achten muss usw. Daher sehe ich mich jetzt noch nicht in der Kundenakquise und erst recht nicht, dass ich in einem Monat so viele Kunden habe um davon leben zu können.

Ich bin sicher, dass das Business funktioniert, nur nicht ohne die Vorarbeit.

Ihr das vorzurechnen macht vermutlich wenig Sinn, da ich den Arbeitsmarkt mit meinen Nebentätigkeit zur Verfügung stehen muss, ich habe sie bereits gefragt ob sie mir mit den Maßnahmen nicht irgendwie entgegenkommen kann, dass ich wenigstens eine Weiterbildung machen kann, die mir auch was nützt, aber nein 👎🏻

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Eine Antwort, ob eine Gründung aus ALG I Sinn macht ohne Gründungszuschuss kann Dir keiner pauschal beantworten. Hierfür muss man viel mehr über dich und deine Geschäftsidee wissen.

Man muss wissen, dass die AfA für die Vermittlung in ein Angestelltenverhältnis da ist und nicht zur Unterstützung einer Existenzgründung.

Ich habe zahlreiche Kunden die bereits im ersten Monat ausreichend Kunden hatten, um davon leben zu können, auch ohne GZ.

Bevor Du jetzt irgendetwas der AfA mitteilst, sollte deine interne Planung stehen. Hierbei solltest Du Dir überlegen, ob deine Idee überhaupt "tragfähig" ist. Hast du hierfür schon einen Businessplan erstellt und bist auf Fragen eingegangen wie:

  • Versicherungen und Vorsorge
  • Kapitalbedarf
  • Steuern/Buchführung
  • Marketing/Vertrieb
  • Dienstleistun/Produkt
  • Preiskalkulation
  • etc.

In er Regel gibt es die Möglichkeit, dass die AfA die Vorbereitung der Selbstständigkeit bezahlt. Infos z.b. unter https://beraterstudio.de/gefoerderte-gruendungsberatung/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Velvet12 
Fragesteller
 22.02.2021, 19:47

Für mich stellt sich nicht die Frage ob es Sinn macht ohne Gründungszuschuss zu gründen, ich werde es auch ohne machen. Ich frage mich nur wie man es am besten machen sollte, um keine Probleme zu bekommen. Ich weiß, dass ich wahrscheinlich um die Maßnahmen vom Amt nicht drum rum komme, wenn ich nicht in die Vollselbstständigkeit gehe. Diesen Schritt kann ich aber leider nicht innerhalb eines Monats wagen (außer die Kunden rennen mir jetzt die Bude ein, obwohl ich noch im Aufbau bin und das sehe ich als sehr unrealistisch 😂)

Meine interne Planung ist in Arbeit, die grundlegenden Fragen habe ich für mich persönlich aber schon abgeklärt. Einen offiziellen Businessplan habe ich aber nicht erstellt.

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Es ist gar nicht so kompliziert...

Du meldest dein Gewerbe im Nebenerwerb an und startest einfach...

...die Anzahl deiner Arbeitsstunden kann doch keiner Nachverfolgen, daher egal...

deinen Verdienst musst du auch erst im nächsten Jahr versteuern...dann bist du schon aus ALG 1 raus...also auch egal...

Maßnahmen gibt es im Moment eigentlich nicht, wegen Corona, wird also eher ein fake sein...

Velvet12 
Fragesteller
 22.02.2021, 19:35

Man muss ja sicher einen Nachweis leisten, wie viele Stunden man arbeitet und was man verdient, oder nicht? Ich dachte, dass man evtl. Rechnungen vorlegen muss oder Ähnliches.

Und, dass es keine Maßnahmen gibt, kann ich mir nicht ganz vorstellen. Meine erste Maßnahme (Bewerbungseinzelcoaching) habe ich auch im Dezember und Januar gemacht. Ob es tatsächlich Gruppencoachings gibt, in die sie mich stecken wollen, ist eine gute Frage, aber dass ein Praktikum stattfindet, kann ich mir schon gut vorstellen. Da sie mir noch den März Zeit lässt um zu gucken wie meine Selbstständigkeit anläuft, wird das wahrscheinlich erst ab April stattfinden, bis dahin kann noch einiges gelockert werden 🙄

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TomBocca  23.02.2021, 13:25
@Velvet12

Es werden derzeit tatsächlich Maßnahmen durchgeführt, sowohl Gruppen als auch Einzelmaßnahmen. einige finden sogar nur online statt. Aber auch hier hast Du eine Anwesenheitspflicht! Und ja, Du kannst ein Gewerbe anmelden und ja Du musst dem Amt monatl. mitteilen wie hoch dein Einkommen ist, in der Regel über eine EÜR

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