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Berufsberatung und ärztliches/berufspsychologisches Gutachten?

Hallo, ich habe einen Termin bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit bekommen und dort möchten die mit mir das Ergebnis meiner ärztlichen und berufspsychologischen Begutachtung besprechen.

Ist das schlimm?

Muss man davor Angst haben?

Was wird dort genau besprochen?

Werden die dort mir in der Berufsberatung mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen?

Wenn sie mir irgendwelche Berufe oder Ausbildungsplätze/Arbeitsplätze vorschlagen, muss ich diese Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze nehmen?

Werden sie mir vorschreiben was ich machen muss und wo ich eingegliedert werde?

Kann es sein, dass es rauskommen wird, dass ich nicht für den ersten Markt beschaffen bin?

Wenn sie sagen, dass ich nicht für das erste Arbeitsmarkt beschaffen bin, was soll ich dann machen? Was muss ich dann machen?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann trotzdem Bewerbungen schreiben?

Wenn ich mich irgendwo z.b im Zoo mich bewerbe, darf ich dann trotzdem als Tierpfleger arbeiten, wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin? Muss ich dann den Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten nachreichen?

Darf der Arbeitgeber das Ärztliche und Psychologisches Gutachten anfordern? Wenn ja, warum?

Kann es sein, dass die zu mir sagen, dass ich nur in den Behindertenwerkstatt arbeiten muss? Darf ich es dann trotzdem verweigern in der Behindertenwerkstatt zu arbeiten?

Wenn ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, darf ich dann eine Ausbildung in den Berufsbildungswerk machen?

Denn ich mache mir Sorgen, dass ich nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin, weil ich eine psychische Erkrankung Posttraumatische Belastungsstörung, Lernbehinderung, Störung der Emotionen/Angststörung und eine rheumatische Erkrankung „Juvenile Dermatomyositis ". Kann es sein , dass ich dadurch nur eine beschränkte Arbeitswahl und eine Berufswahl habe?

Auch stande in den Befunden, dass ich mehrmals suizidale Äußerungen geäußert habe und dass ich in die Psychiatrie aufgrund Suizidalen Äußerungen gekommen bin. Kann es sein, dass ich dadurch auch eine eingeschränkte Arbeits und Berufswahl habe? Kann es sein, dass ich deswegen nicht für den ersten Arbeitsmarkt beschaffen?

Und mein IQ ist 68. Kann es sein, dass ich deswegen auch nicht auf den ersten Arbeitsmarkt beschaffen bin und kann es sein, dass ich deswegen eine eingeschränkte Berufswahl/Arbeitswahl habe? Was soll ich dann machen?

Darf ich mir das Ärztliches und Psychologisches Gutachten durchlesen? Kann es sein, dass die es mir verweigern?

Und bitte mit Begründung

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Kann ich ärger mit Jobcenter kriegen strafbar?

Ich bin derzeit Hartz-IV-Empfänger und habe einige Fragen bezüglich einer möglichen Tätigkeit im Zusammenhang mit Instagram und Online-Verkäufen. Ich würde gerne sicherstellen, dass ich keine Probleme mit dem Jobcenter bekomme.

Ich überlege, ob ich mein Glück versuche, indem ich auf Instagram Produkte bestelle, um Fotos davon für meinen Instagram-Account zu machen, und diese Produkte dann innerhalb der gesetzlichen 14-tägigen Rückgabefrist zurückschicke. Die Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt auf mein Konto.

Meine Frage ist, ob es in Ordnung ist, wenn ich dies regelmäßig tue, z.B. viermal im Monat, und insbesondere, wenn die Gesamtsumme der Bestellungen pro Monat höher ist als üblich, z.B. 600 Euro oder mehr. Ich plane, die Produkte immer zurückzuschicken, und die Rücküberweisungen auf meinem Konto sind nachweisbar.

Wie kann ich dies dem Jobcenter am besten erklären, um sicherzustellen, dass es keine Probleme gibt? Gibt es bestimmte Schritte, die ich unternehmen sollte, um sicherzustellen, dass alles transparent ist und keine Verstöße gegen die Hartz-IV-Regelungen vorliegen?

Ich bin für eure Ratschläge und Informationen sehr dankbar und hoffe auf eure Unterstützung.

Vielen Dank

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