Wohngeld als Student?

Hallo,

ich habe mich jetzt schon ein wenig mitdem Thema Wohngeld auseinandergesetzt und da ich als Student der sozialen Arbeit, ebenfalls einiges mit dem Thema zu tun habe, hoffe ich nun hier die nötigen Antworten zu bekommen.

Kurz zu meiner Ausgangslage:

Ich bin nicht mehr BaföG berechtigt da ich die Altersgrenze ebenso wie die Fachsemester überschritten habe. Ich habe einen unbefristeten Flex Vertrag und befinde mich derzeit in der Praktikumsphase. Studienort und Praktikumsplatz liegen 100 Km auseinander.

Zu meinem Einkommen: 11.252 Euro brutto /Jahr mtl 938 €

Ausgaben Studentischer Versicherung 1032€ /Jahr mtl.86 Euro mtl RV/PV vom brutto Gehalt 1014/1350€/Jahr Studiengebühren 600€/Jahr Praktikum Mitgliedbeitrag Verein plus Weiterbildung 350€/Jahr Die Ausgaben pro Monat belaufen sich aus ca. 400 Euro inklusive dem oben gennanten, ohne Fahrtkosten.

Mietkosten: 330 € Kaltmiete plus 100 €Nebenkosten Mietstufe 1 (Kann man den Antrag stellen bevor man eignezogen ist? Die Wohnung kann ich mir kaum leisten wenn ich kein Wohngeld erhalte)

Welche Kosten kann ich als Werbungskosten angeben? Die Studiengebühren plus die üblichen 110 € für Materialien? Ebenso wie die Weiterbildungen während des Praktikas? Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung, bzw die Pendlerkosten (200 Km pro Woche ergeben sich aus 1. Uni Tag und 1 Arbeitstag)? Was wären noch angebrachte Werbungskosten die sich durch meine Situation ergeben?

Antworten wären super. Vielen Dank

Student, Werbungskosten, Wohngeld
Als rechtmäßig eingeschriebener Student vollzeit Arbeiten - Steuererklärung

Hallo,

ich bin im letzten in einem vollzeit Master Studium an der Universität eingeschrieben gewesen und habe dennoch das komplette Jahr Vollzeit gearbeitet. Die Uni habe ich im ganzen Jahr nur zu den Prüfungen (8mal) besucht und ich habe alle bestanden, sprich ich bin kein "Scheinstudent" - eine Anwesenheitspflicht bei den Vorlesungen gibt es nicht (wären auch ca. 300km Anreise).

Jetzt meine Frage: wie beachte ich diesen "Doppelstatus" bei der Steuererklärung? Alle mit dem Studium verbundenen Werbungskosten (Reisekosten, Studiengebühren, Lehrmaterial, Laptop, etc.) werde ich versuchen auf die einbehaltene Lohnsteuer geltend machen, aber ist das so richtig?

Zudem: wie ist es mit Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung, von der ich als Student bis zum Freibetrag befreit seien müsste. Ich habe mich sicherheitshalber über den Arbeitgeber gesetzlich versichern lassen, aber mich würde interessieren, ob ich auch hier zu viel bezahle?

Dass die Geschichte mit dem "Doppelstatus" nicht ganz sauber ist, weiß ich, aber da es sich um kein Scheinstudium handelt und mir die Uni nicht vorschreibt anwesend zu sein (der Arbeitgeber ist auch d'accord), habe ich bis jetzt keine Probleme gehabt. Das Arbeitszeitschutzgesetzt greift ebenfalls nicht.

Sorry für die lange und vor allem sehr spezielle Frage, aber das Internet war in meinem Sonderfall bis jetzt nicht sehr hilfreich.

VIELEN DANK SCHON JETZT!!!

Studium, Steuererklärung, Pflegeversicherung, Lohnsteuer, Student, Werbungskosten
Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

Rechtsanwalt, Steuererklärung, BWL, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Pendlerpauschale, Steuerberater, Werbungskosten, entfernungspauschale
IPad im Dualen Studium von Steuer absetzen WENN unter Steuerfreibetragsgrenze?

Hallo an alle!

Ich hätte eine kurze Frage zur Versteuerung eines IPads im Dualen Studium. Ab Oktober beginne ich mein Duales Studium. Hierfür möchte ich mir ein IPad zulegen. An sich kann ich ja das IPad zumindest zu einem gewissen Anteil von der Steuer absetzen (Als dualer Student wird man wie ein Zweitstudent behandelt - dementsprechend unbegrenzte Werbungskosten) JEDOCH stellt sich mir die Frage: In diesem Jahr komme ich nicht über den Steuerfreibetrag von 9408€. Ich befinde mich zurzeit in einem Minijobverhältnis. Im Juli beginne ich für einen Monat einen "Vollzeit-Ferienjob" und ab September erhalte ich dann das Gehalt für mein Duales Studium.

Da ich nun aber für das Jahr 2020 nicht über den Steuerfreibetrag komme, kann ich das IPad nicht von der Steuer absetzen? Es heißt ja, dass ich etwas für mein Studium nur von der Steuer absetzen kann, wenn ich im selben Jahr zu versteuernde Einkünfte habe. Oder gilt das nur für "Erststudenten", sprich Sonderkosten? Zudem ich ja mit einer Steuererklärung die gezahlten Steuern für mein Gehalt zurückerlange und sich somit wieder das Recht auf Teilfückerstattung für das IPad aufhebt, oder sehe ich das falsch?

Entschuldigt bitte die lange Frage, ich komme aber diesbezüglich echt nicht weiter.

Danke im Voraus!

Steuern, Studium, duales Studium, Steuererklärung, Werbungskosten, Erststudium, zweitstudium, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Gutschein und Absetzung der Werbungskosten / Verzicht auf Steuerrückzahlung?

Hallo, ich bin (Master-)Student und benötige für meine Masterarbeit ein Notebook. Soweit ich weiß kann man einen Notebookkauf als Werbungskkosten bis zum Maximalbetrag von 410€+Mwst (~487€) beim Finanzamt als Werbungskosten geltend machen. Nun habe ich 2 Fragen:

1) Ich habe einen Gutschein für einen PC-Shop geschenkt bekommen und würde mit diesem gerne mir ein Notebook kaufen. Dieses Notebook würde ohne Gutschein über dem Maximalbetrag von 487€ liegen und müsste so über 3 Jahre abgeschrieben werden. Mit dem Gutschein liegt er jedoch unter dem Grenzbetrag. Wie setzt das Finanzamt den Gutschein an? Muss ich denen den Kaufbeleg meines Freundes vorlegen, der den Gutschein gekauft hat oder rechnen die wirklich nur mit dem reduzierten Preis, da der "Gutschein" nicht zum Anschaffungspreis gehört und sie annehmen müssen (!) es wäre ein Geschenk gewese

2) Falls ich keinen Gutschein einlösen würde und ich den Grenzbetrag überschreiten würde, könnte ich dann auf die "höhere" Steuerrückzahlung über 3 Jahre verzichten und nur den Maximalbetrag von 487€ in der Steuererklärung ansetzen, sprich auf den restlichen Betrag der Rückzahlung der anderen 2 Jahre verzichten um die Rückzahlung in einem Jahr zu erhalten oder muss das Notebook dann zwangsweise über 3 Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe LG

Steuern, Studium, Notebook, Steuererklärung, Steuerrecht, Student, Werbungskosten
Steuererklärung - Werbungskosten - Informatiker

Hallo,

ich möchte dieses Jahr mal meine Steuererklärung selbst machen (bisher hat das meine Mutter erledigt) - irgendwann muss man ja mal..

Nun bin ich Informatiker, Arbeitnehmer, besitze einen PKW (den ich geschäftlich nutze) und wohne in Miete.

Ich habe von einem Kollegen gehört, der als Werbungskosten relativ viel absetzt - auch Dinge, wo ich sagen würde, das sei grenzwertig.

Da ich selbst noch nicht wirklich eingelesen bin, wollte ich mal nachfragen: 1) Jegliche Anschaffung oder Kosten, die irgendwie in Verbindung mit meinem Beruf stehen, "können" abgesetzt werden - oder? 2) Ich arbeite teils von zu Hause (würde mal sagen, 0,5-1h / Tag) von zu Hause (eMails, Fernwartung, Planung, etc.) - wäre es also legitim, bei der Anschaffung einer neuen Maus, eines neuen Monitors, o.ä. das einfließen zu lassen? 3) Als Informatiker lernt man ja nie aus - und so kommt es auch mal, dass man das Wochenende zu Hause verbläst, um den neuen Windows 2012 Server virtualisiert auf Herz und Nieren zu prüfen - das setzt entsprechende Hardware voraus, Zeit, Fachlektüren, etc. - lassen sich solche Sachen auch absetzen? Bspw. virtualisiere ich regelmäßig im Test OS, teste Dienste, etc. - nun würde ein RAM-Upgrade auf 16 GB nötig; wäre das legitim? 4) Aus dem gleichen Grund - Test/Fortbildung/etc. - habe ich auch einen Root Server gemietet. Natürlich nutze ich relativ viel davon privat - aber vieles davon (oder alles) hat auch mit meinem Beruf zu tun, wird bei Kunden eingesetzt, etc. pp. - könnte ich also auch die monatlichen Kosten für einen RootServer absetzen? Oder für Webspace? Dropbox?

Mir geht es wirklich nicht darum, jede zweite Rechnung einzureichen und um jeden Cent zu feilschen. Aber ich habe halt ab und zu Fachbücher, habe Kosten für Dienste, die ich auch geschäftlich nutze und verblase private Zeit mit Zeug, das ich eigentlich für die Arbeit brauche - da es gerade ansteht, wollte ich die Steuererklärung mal selbst versuchen, und bei der Gelegenheit vielleicht ein paar Euro zurückbekommen.

Da es im Informatik-Bereich vermutlich nicht so einfach ist wie bei einem Maurer, der sich einen neuen Meißel oder eine Bohrmaschine kauft, frage ich daher lieber mal nach - mir fehlt da das Gespür für, was "OK" ist, und was nicht.

Was würde den passieren, wenn man etwas grenzwertiges angibt - z.B. eine TV-Karte, das man nicht richtig begründen kann? Wird das einfach nur abgewiesen, oder kriegt man gleich einen Schrieb vom Anwalt?

Steuern, Steuererklärung, EDV, Informatik, Werbungskosten
Warum werden meine Werbungskosten nicht anerkannt?

Heute habe ich meinen Steuerbescheid bekommen. Ich war ziemlich geschockt, denn es wurde fast nichts anerkant.

Es geht hier um Fortbildungskosten sowie Bewerbungskosten.

Fortbildungskosten: Das komplette Jahr 2020 befand ich mich noch in einem Masterstudium per Fernstudium. Ich habe bereits Berufsausbildung und Bachelor. Das Masterstudium kann demnach in voller Höhe als Fortbildungskosten (Werbungskosten) anerkannt werden (theoretisch). Meine Kosten sind in erster Linie die Fahrtkosten zu der Uni. Auch wenn es eine Fernuni ist, stehen mir natürlich die Örtlichkeiten der Präsenzuni ebenso zur Verfügung. Ich war also etwa 12 mal im Jahr dort um in die Bibliothek zu gehen, Lernkreis etc. Die Fahrt war jedes mal etwa 600km und über 8 Stunden aufenthalt. Also ordentlich kosten.

Nachweisen kann ich sowas ja schlecht. Habe eben meiner Steurerklärung beigelegt wieviele Fahrten und wieviel KM. Dies wurde bei der Steuer 2019 übrigens in voller Höhe anerkannt! Dieses Jahr wurde nichts anerkannt.

Begründung: Die Studiennachweise reichen nicht als Nachweise zur Ausbildungsstätte oder Bibliothek.

Ähm Ok. Wie genau soll ich eine Fahrt und ein Aufenthalt von über 8 Stunden bitte nachweisen?

Bewerbungskosten: Hier wurde ebenfalls nichts anerkannt. Es geht sowohl um E-Mail Bewerbungen und Fahrten für Berwerbungsgespräche.

Begründung: Berwerbungskosten können ohne Nachweise nicht anerkannt werden.

Naja, soll ich jetzt ins Blaue raten was als Nachweise reichen? Bezüglich meiner Bewerbungen habe ich eine Excel Übersicht beigelegt wo Firma und Datum der Bewerbung steht. Soll ich nun jeweils die Emailbestätigung der Firmen ausdrucken..........? Bei 95 Bewerbungen..............? Die Umwelt freut sich.

Zu den Bewerbungsfahrten habe ich eine Übersicht beigelegt. Firmenname, Anzahl Gespräche/Fahrten, Kilometer. Was soll ich hier noch machen?

Steuererklärung, Werbungskosten
Verlustvortrag = zu Versteuerndes Einkommen negativ?

Hallo zusammen,

ich bin kein Steuerexperte daher wende ich mich mal an euch.

ich hoffe jemand kann es mir so einfach wie möglich erklären weil komlizierte juristische texte habe ich schon vergeblich versucht zu verstehen.

Ich versuche es mal so gut wie möglich zu erklären.

Ich habe insg. 5 Jahre Studiert (zweit Ausbildung nach meiner Kaufmänischen Ausbildung)

In dieser Zeit habe ich immer meine Steuererklärung abgegeben und auch meine Werbungskosten angegeben. Ich hatte immer im Hinterkopf dieses Konzept des Verlustvortrags, da viele meiner Bekannten immer mal wieder davon gesprochen haben. Ich habe mich aber nie wirklich damit im detail auseinander gesetzt.

Habe nur jedes Jahr dann entsprechend meine Bescheid zurück bekommen und mir war nur aufgefallen das bei "Einkommen/zu versteuerndes Einkommen" immer ein negativer Betrag raus kam. (Wenn ich diese netagtiv Beträge zusammenzähle von den Jahren meines Studiums kommen ca. -9.000€ raus)

Ich bin immer davon ausgegangen das es sich dabei um den Verlustvortrag handelt welcher verrechnet wird sobald ich ein festes Einkommen habe.

Nur jetzt wo ich letztes Jahr einen festen Job begonnen habe und mich langsam an die Steuererklärung machen möchte ist mir aufgefallen das da was nicht stimmt. Ich habe jetzt auf mehreren Seiten gelesen das man bei Verlustvorträgen noch mal einen extra bescheid zugesendet bekommt. Ich habe aber nie noch was extra erhalten. Immer den Normalen Bescheid.

Jetzt ist meine Frage: Habe ich somit die ganzen Jahre gar kein Verlustvortrag "gesammelt"? Und wenn nein, warum?

Ich habe doch mit meinem Zweitstudium die voraussetzungen dafür gehabt.

Und wenn da was schiefgelaufen ist kann ich es noch mal rückwirkend einfordern?

Ich hoffe ich habe es gut genug erklärt und freue mich auf eure Antworten.

danke schon mal

Die Steuer Niete :)

Steuern, Steuererklärung, Student, verlustvortrag, Werbungskosten