Moin,
Mein Mitbewohner hat mich heute mal auf das Thema Steuererklärung angesprochen und da ich ihm diese Frage nicht beantworten konnte, stell ich sie mal kurzerhand hier:
Er ist kein Deutscher, hat aber jetzt die Arbeitserlaubnis etc.
Kann er die Kosten für die Anerkennung seines Maschinenbau Masters als Ing. als Werbungskosten oder dergleichen absetzen? Und wie sieht das mit Sprachkurs oder Laptop usw. aus?
Wenn jemand eine gute Website mit konkreten Informationen kennt, reich ich ihm die auch gern weiter.
LG Sepp