Hallo zusammen,

wenn ich als Angestellter in ein Großraumbüro umziehen muss, was mit einer deutlichen Steigerung der Umgebungslautstärke verbunden ist und ich mir deswegen und nur dafür einen Noise-Cancelling Kopfhörer zulege, den ich auch im Büro aufbewahre... kann ich dessen Anschaffung als Werbungskosten geltend machen?

Gibt es hierzu vielleicht eine veröffentlichte Präzedenzentscheidung, auf die ich mich im Zweifelsfall beziehen könnte?