Steuererklärung: Pension, Minijob, Übungsleiterpauschale und Ehrenamt

4 Antworten

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind, wie der Name schon besagt, private Angelegenheiten. Wenn du dadurch Aufwendungen hast, kannst du dir ja von der jeweiligen Institution Spendenbescheinigungen über Sachspenden ausstellen lassen. Nur in diesem Rahmen sind die Kosten absetzbar.

Absetzen kannst Du vieles, der Vorruhestand ist nicht der günstigste Ausgangspunkt für einen Nebenverdienst, aber da musst Du eben durch. Ab 65 darfst Du dann verdienen, so viel Du kannst, ohne Auswirkung auf die Rente.

Lass Dir einen Termin bei Deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt geben, nicht dass Du erstaunt feststellen musst, mit Deiner Nebentätigkeit auch noch drauf zu zahlen.

Vergiss nicht alle relevanten Unterlagen mit zu bringen.

Viel Erfolg!

 

Du gehst einer Arbeit nach (wenn zT gemeinnützig) und dafür sollte dein Aufwand entschädigt werden. Ich denke schon, dass du die Kosten absetzen kannst, bzw. solltest.

Werbungskosten kannst Du immer geltend machen. Das würde ich also immer tun. Es ist ja schließlich Aufgabe des Finanzamtes, dieses zu prüfen (und nötigenfalls abzulehnen).