7 Antworten

Nein und Nein.

Anfangsverdacht ungleich Verurteilung, und wer Gewalt gegenüber gewaltlosem Protest ausübt ist ein Gewalttäter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Der Stand der Wissenschaft, z.B. beim IPCC zusammengefasst.
fb1701  06.09.2023, 18:33
gewaltlosem Protest

Du machst, wie die Aktivisten, einen Denkfehler - denn Du denkst:

"Solange ich keine Menschen schlage, verhalte ich mich gewaltlos!"

Du kannst Menschen aber auch Schaden zufügen ohne sie physisch anzugreifen.

  • Sachbeschädigung (materieller Schaden)
  • Sachbeschädigung (indirekte Schädigung wenn Dinge z.B. Flugzeuge vor Beseitigung der aufgebrachten Farbe nicht genutzt werden können)
  • Nötigung bzw. indirekte Freiheitsberaubung (die Provokation von Staus auf einer Schnellstraße bringt die Autofahrer in eine Situation aus der sie wg. fehlender Wendemöglichkeit zunächst nicht entkommen können -sie sind sozusagen gefangen wie Fische in einer Reuse).
  • Nötigung bzw. indirekte Schädigung (z.B. verpasste Termine)

Das "gewaltlos" klingt so schön soft, nett und freundlich.

Wenn die Aktivisten ihre Aktionen durch die Verwendung des Wortes "gewaltlos" legitimieren wollen, ist das Unsinn.

Ob sie (und Du) diese fehlerhafte Einschätzung der Tragweite ihrer Aktionen nicht begreifen können oder nicht begreifen wollen, weiß ich nicht.

Ob sie (und Du) den Begriff "gewaltlos" absichtlich falsch verwenden (als politisches Mittel) oder unbedacht verwenden (wg. verzerrter Realitätswahrnehmung), weiß ich nicht.

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NOCH sind sie keine Terroristen und werden NOCH nicht so bezeichnet. Wenn ihre Aktionen so weitergehen, wird sich dieses mit Sicherheit ganz schnell ändern.

Und NEIN: Du darfst nach wie vor keine Gewalt gegen eine andere Person ausüben. Das ist auch für Dich strafbar und bleibt es auch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und wieso sollen sie jetzt Terroristen sein? Das sind paar Leute die den Verkehr aufhalten und alle Menschen regen sich drüber auf wie 5 Jährige dessen Spielzeug genommen wurde xd

PatrickLassan  16.05.2023, 17:46

Das steht in dem verlinkten Artikel auch nicht.

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Klimakleber224 
Fragesteller
 16.05.2023, 17:49

Terroristen legen Infrastruktur lahm, vielleicht sollten die vor die Nächste instanz und das Urteil wegen Rechtsfehler aufheben lassen.

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Random111111  16.05.2023, 17:50
@Klimakleber224

Terroristen rennen auch, ist jetzt jeder der rennt ein Terrorist?

Du Übertreibst dermaßen, Lieber etwas Stau als Hundert Milliarden Tote Jährlich

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Random111111  16.05.2023, 22:13
@MyMiniMedie6th

'Je nach Schätzung tötet die „Fischerei“ jedes Jahr zwischen 800 und 2300 Milliarden Tiere'

Es geht den Aktivisten nicht nur um weniger Co2. Auch Massentierhaltung und Überfischung gehört auch dazu.

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Ja es sind Terroristen und gegen diese darf man sich auch wehren.

realfacepalm  14.08.2023, 14:02

Nein, sind sie nicht - aber DU bist ein Verleumder der falsche Tatssachenbehauptungen verbreitet.

Nach einer Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz von Ende Januar 2023 bedroht die Letzte Generation weiterhin nicht die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands. ....
Nach Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz vom April 2023 ist die Letzte Generation weder geprägt noch gesteuert von Linksextremisten. Sie hätten nicht das Ziel, „sich gegen den Staat, die Demokratie oder die Würde des Menschen zu richten“. ...
Auch alle übrigen Landesämter für Verfassungsschutz schätzen die Gruppierung nicht als extremistisch ein.

https://de.wikipedia.org/wiki/Letzte_Generation

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Sind die Klimakleber jetzt Terroristen?

Nein, das ist hier jedenfalls nicht festgestellt worden. Es geht um § 129 StGB, nicht um § 129a StGB.

Wehren kannst du dich, soweit im Einzelfall Notwehr geboten ist - ansonsten ist das Sache des Staates.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche
Klimakleber224 
Fragesteller
 16.05.2023, 17:40

Freiheitsberaubung ist Gefahr?

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