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So, über Strafen soll gesprochen werden? Wozu? Zu welchen Strafen sind die denn bisher verurteilt worden... welche sind denn rechtskräftig?

Es gibt m.E. 2.800 Verfahren allein in Berlin bisher, davon 143 Urteile und nur 74 sind rechtskräftig und nur in in zwei Fällen ist Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt worden.

Schauen wir mal einen ganz drastischen Fall an, wo Kleber direkt nach einer "Verurteilung" sofort wieder angeklebt waren und blockierten. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung. Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ verhängt wurde.  

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Da mögliche Strafmaß wäre viel höher gewesen. Was soll nun die Forderung nach einer höheren mögliche Strafe? Das ist Augenwischerei.

Das wäre Aufgabe der Staatsanwaltschaft und der Richter - die aber überfordert sind.

Woher ich das weiß:Hobby – Nebenfach Studium
Vegetarian75  17.12.2023, 14:34

Uberfordert durch diese Menschen,Bravo!!

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Meine Meinung dazu:

Was Lufthansa/Eurowings jetzt fordert ist ja Zivilrecht und hat mit dem Strafrecht nichts zu tun. Und natürlich haben sie das Recht Schadensersatz zu fordern und hoffentlich bekommen sie es auch.

Was Wissing meint, kann ich nicht nachvollziehen, denn im § 351 StGB "Gefährliche Eingriffe in den ... Luftverkehr" steht ausdrücklich, dass ein Strafmaß von bis zu 10 Jahren besteht (1) und auch schon der Versuch strafbar ist (2). Selbst Minderschwere Fälle können mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe belangt werden (4).
Allerdings steht da auch, dass dies nur Anwendung findet, wenn

"Leib oder Leben eines Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" sind (1).

Ich weiß nicht wie groß der Schaden an der Landebahn war, aber "bedeutend" wohl nicht, in den Augen der Richter.

Eher : Nein!

Eher auf bestimmte Straftaten harte Strafen.

Ich erinnere mich noch als das Grundgesetz beschmiert wurde! Das fand ich eine absolute Frechheit und da sollte es auch hohe Strafe geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – SPD Mitglied und Arbeiter der Fraktion
Meine Meinung dazu:

wir haben schon ein Strafgesetzbuch - das gilt für uns alle - ohne Ausnahme - auch für die Klimakleber, wenn sie eine Straftat begehen - für Wiederholungsfälle gibt es höhere Strafmaße - auch das haben wir schon

die Regeln, wie und ob eine Vereinigung als kriminelle Organisation/Vereinigung (oder wie man das nennt) einzustufen ist, gibt es auch

ich wüsste also nicht, wozu man noch weitere "Zusatzstrafen" festlegen soll

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bei allem Unmut, den ich ganz sicher verstehen kann (ich bin auch wütend über diese Wirrköpfe, die für Geld Unfug treiben) : man sollte nie außer Acht lassen, dass solche "Zusatzstrafen" auch für einen selbst angewendet werden könnten - nicht heute, aber vielleicht eines Tages und dann würden wir der guten alten Zeit hinterherweinen, wo es noch mehr Freiheit gab und unser Leben nicht ausschließlich durch Verbote und Strafen gesteuert wurde

apt2nowhere  17.12.2023, 14:36

Nachsatz : tatsächlich weine ich jetzt schon manchmal

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Meine Meinung dazu:

Es braucht im Allgemeinen keine Verschärfung, man müsste nur den zur Verfügung stehenden Strafrahmen auch ausnutzen.

Im Besonderen braucht es aber eine Verschärfung, wenn nämlich in den Luftverkehr gefährlich eingegriffen wird. Man muss sich nur vorstellen, ein Verkehrsflugzeug hat eine Luftnotlage und muss A.s.a.p. landen. Und da kleben ein paar Dummbeutel auf der Landebahn.