Kündigung wegen Eigenbedarf?

7 Antworten

Leider kommt diese Methode des vorgeschobenen Eigenbedarfs immer öfter vor. Allerdings muss der Vermieter sehr gut begründen, warum der Eigenbedarf schon nach einem Monat nicht mehr vorliegen soll. Falls nicht, wird es sehr teuer für den Vermieter. Allerdings unternehmen die meisten Mieter nichts dagegen und das wissen die Vermieter auch.

Ich kann jedem Mieter nur empfehlen, Mitglied in einem Mieterverein zu werden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
Inkognito-Nutzer   25.04.2024, 12:18

Danke, dann habe ich jetzt zumindest einen Anhaltspunkt.

Wir hatten die Wohnung viele viele Jahre gemietet. Erst haben meine Eltern dort gelebt, anschließend haben wir vor 12 Jahren den Vertrag übernommen.

Der Vater vom Vermieter war bis vor 2 Jahren Chef. Der hat aber alles an seinen Sohn übergeben und dann kam prompt einige Veränderungen und dann eben unsere Kündigung.

Mir kam das so rüber, als wenn der Vermieter uns loswerden wollte, da wir nur so wenig Miete hatten.

Nachdem wir dann ausgezogen sind, hat der Vermieter die Wohnung "modernisiert" und die Kaltmiete höher angesetzt. Warum in Anführungszeichen? Er hat, wir haben es uns selbst angeschaut, nur eine neue Heizung eingebaut, das wars. Und die Heizung ist Baujahr 2011. Keine Ahnung was ich davon halten soll und ob das reicht um die mietpreisbremse zu umgehen...

Naja, sehr ärgerlich das ganze, unsere neue Wohnung kostet nun 650€ Kalt. Andere gab's nicht. Eigentlich viel zu groß.

Danke für deine hilfreiche Antwort.

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Von Experte bwhoch2 bestätigt

Warum sollte das nicht rechtens sein?

Die Lebensumstände des Bruders haben sich vermutlich geändert, darum ist er so schnell wieder umgezogen.

Daran das ein Vermieter bei Neuvermietung mehr Miete verlangt ist auch nichts "unrechtens".

Ist der Eigenbedarf vom Vermieter nur vorgetäuscht, hat der Mieter einen Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1 BGB gegen den Vermieter. Dazu gehören Umzugskosten, Ersatz von Miet-Doppelzahlungen sowie die Mietdifferenz von alter zur neuen Wohnung.

Ihr müsstet nun nachweisen, dass der Grund von Anfang an nur vorgeschoben war, es also Absicht war es nur kurzzeitig nach Eigenbedarf aussehen zu lassen.

Wenn der Sohn hingegen eingezogen war und sich dann unvorhergesehene Lebensumstände einstellten, die seinen schnellen Auszug rechtfertigen, dann dürfte auch die Kündigung wegen Eigenbedarf rechtens gewesen sein.

Habt ihr nichts in der Hand, was eure Behauptung unterstützt (abgesehen von Indizien wie der verdächtig kurzen Wohndauer des Sohnes und der Mieterhöhung), dann könnt ihr euch den Gang zum Anwalt sparen.

Ggf. könnte man es auch erstmal nur mit einer Anzeige wegen Betrugs versuchen. Aber ob der Staat hier wirklich ernsthaft ermitteln wird, weiß ich nicht. Das würde aber erstmal nichts kosten.

Vorher würde ich aber mal bei den ehemaligen Vermietern nachfragen, was denn da passiert ist, dass nun doch wieder vermietet wird. Vielleicht verplappern die sich ja oder haben tatsächlich glaubhafte Gründe.

Hi,

nein, natürlich ist das nicht rechtens.

Anspruch des Mieters auf Schadensersatz

Der Mieter kann Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung sowie aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB verlangen.

Aber ohne Anwalt wirst du das nicht durchsetzen können. Die Kosten deines Anwalts wird der Vermieter bezahlen müssen, wenn du den Prozess gewinnst.

Renick  25.04.2024, 12:07

Worin genau sollte diese Vertragsverletzung bestehen? Woher glauben Sie so sicher zu wissen, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war und sich nicht einfach nur die Pläne des Bruders inzwischen geändert haben könnten?

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herja  25.04.2024, 12:48
@Renick

Ich antworte doch nur auf die Frage, ob das rechtens ist.

Dazu ist die Antwort eindeutig.

Irgendwelche Spekulationen, was eventuell sein könnte, überlasse ich gerne dir.

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Renick  25.04.2024, 13:33
@herja
Dazu ist die Antwort eindeutig.

Aber so absolut formuliert falsch. Das wollte ich mit meinem Kommentar zu Überdenken geben. Nur allein die Tatsache, dass der Bruder nur einen Monat dort gewohnt hat, reicht nicht aus um festzustellen, ob die Kündigung vorgetäuscht war. Sie wiegen den Fragesteller in einer Sicherheit, die so nicht besteht.

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herja  25.04.2024, 13:37
@Renick
Laut denen hat der Bruder wohl nur 1 Monat drin gewohnt.

Dieser Satz wurde leider nachträglich eingefügt, den habe ich nicht gelesen.

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Es wird schwer dem Vermieter arglistiges Verhalten nachzuweisen. Der Bruder könnte Gründe vorweisen die es für das Gericht nachvollziehbar erscheinen lassen, warum er nur einen Monat in der Wohnung gelebt hat.
Ich verstehe euren Unmut und vermute auch das der Vermieter euch nur raus haben wollte und die Miete erhöhen wollte. Die Nachweispflicht dafür liegt aber bei einem Rechtsstreit dann bei euch. Und da sehe ich wenig Chancen auf Erfolg.