Ich wurde gerade geblitzt ü. 30kmh bei probezeit Verlängerung?

Lamar56782  28.10.2023, 07:00

Hast du schon einen Brief bekommen?

IstAberSo 
Fragesteller
 21.12.2023, 10:41

Ja 1 punkt und ca. 200 euro bußgeld

4 Antworten

Bußgeld kommt drauf an, wie hoch die vorwerfbare Übertretung tatsächlich war.
Sicher wird der Regelsatz aber erhöht, da Du schon einen Punkt hast.

Der neue Punkt führt zu Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen.
Man empfiehlt Dir, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen
Answer1234567  11.10.2023, 22:35
Sicher wird der Regelsatz aber erhöht, da Du schon einen Punkt hast.

Ist das wirklich Praxis? Ich habe jedenfalls noch keinen Bußgeldbescheid gesehen, in dem das so gemacht wurde (aber durchaus schon Regelsatzerhöhungen aus anderen Gründen).

0
YTJonas1508  16.10.2023, 16:06

Also ich habe zum Glück nur 250€ bezahlen müssen 1 Punkt und eine Verwarnung 🙈

0

Abzüglich der Toleranzen von etwa 4kmh wirst du somit 133 also 33 km/h zu schnell gewesen sein. Dies stellt einen A-Verstoß dar.

Die möglichen probezeitrelevanten Konsequenzen davon abhängig, ob die jeweilige Regelmissachtung als A oder als B Verstoß gewertet wird. Ein B-Verstoß allein hat noch keine Auswirkungen, bei einem A-Verstoß hingegen kommt es zu einer Verlängerung von 2 auf insgesamt 4 Jahre sowie der Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Zockediezock  11.10.2023, 20:53

In deinem Fall folgt dann hier eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.

0
Crack  11.10.2023, 20:54

Die Verlängerung gab es doch beim ersten Verstoß schon.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit Punkt ist immer ein A-Verstoß.

1
  • 2 Punkte
  • 1 Monat Fahrverbot
  • 260 Euro Bußgeld
  • Aufbauseminar
  • Verlängerung der Probezeit

Das ist der zweite A-Verstoß. Noch einer und dir wird die Fahrerlaubnis entzogen!

Crack  11.10.2023, 20:57

Kein Aufbauseminar und keine weitere Verlängerung der Probezeit,
das hatte er schon.

Den Bußgeldregelsatz hast Du für innerorts angegeben. Kein Fahrverbot, nur einen Punkt.

1

Eine Überschreitung um 31 - 40 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts hat folgende Konsequenzen:

  • 200 € Bußgeld (TBNR 141723; 11.3.6 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • 1 Punkt im FAER (Anlage 13 Nr. 3.2.2 FeV)
  • Sofern innerhalb der letzten 12 Monate bereits eine Überschreitung von mindestens 26 km/h begangen wurde: 1 Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV)

Die Tat gilt als A-Verstoß (Anlage 12 Abschnitt A Nr. 2.1 FeV) nach Teilnahme an einem Aufbauseminar, entsprechend folgt jetzt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG). Beim nächsten A-Verstoß wird dir ohne weitere Ankündigung die Fahrerlaubnis entzogen.