Hallo ihr Lieben, ich habe eine Frage zur AfD?
Ich habe im Internet gefunden, dass die AfD rechtsradikal ist. Warum wird sie dann nicht verboten durch das Gericht, genau wie die NPD?
Liebe Grüße und alles Gute 🍀 😉 🌹 ❤️
Warum wird sie nicht verboten genau wie die NPD?
4 Antworten
Grüß Dich Fabi31227
Eine Partei kann in Deutschland nur unter sehr strengen Voraussetzungen verboten werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden sich in Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) sowie im Parteiengesetz. Ein Parteiverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Abgeordnete des Bundestages fordern erstmal ein Gutachten.
https://www.deutschlandfunk.de/afd-verbot-102.html
Voraussetzungen für ein ParteiverbotDamit eine Partei verboten werden kann, muss sie aktiv darauf abzielen, die demokratische Ordnung, Menschenrechte oder den Rechtsstaat zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen. Die Partei muss sich nicht nur in ihrer Ideologie gegen die Demokratie richten, sondern auch aktiv Maßnahmen ergreifen, um diese zu untergraben. Es reicht nicht aus, dass die Partei extremistische Ansichten vertritt. Sie muss auch real in der Lage sein, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen.
Nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung kann ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht beantragen.
Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür werden Beweise gesammelt (z. B. Programme, Reden, Aktivitäten der Partei). Die Partei hat die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Wird die Partei verboten, verliert sie ihren rechtlichen Status und darf nicht mehr tätig sein, ihr Vermögen wird eingezogen.
Beispiele für Parteiverbote in Deutschland1952: Verbot der SRP (Sozialistische Reichspartei)
Eine Nachfolgepartei der NSDAP, die offen nationalsozialistische Ziele verfolgte.
1956: Verbot der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands)
Sie wurde verboten, weil sie als Teil der internationalen kommunistischen Bewegung galt, die die Demokratie abschaffen wollte.
Neuere Verbotsverfahren, wie das gegen die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) in den 2000er- und 2010er-Jahren, scheiterten jedoch, weil die Partei als zu unbedeutend galt, um die Demokratie real zu gefährden.
Es gibt also hohe Hürden bevor ein Parteienverbot inkraft tritt. Man will ja nicht wie unter Adolf Hitler auftreten und deshalb muss natürlich auch auf Meinungsfreiheit gesetzt werden, das Grundgesetz sieht das so vor. Ein Parteienverbot in Deutschland ist bewusst schwer umzusetzen, weil es einen tiefen Eingriff in die politische Freiheit und Demokratie darstellt. Das Grundgesetz schützt die Meinungs- und Organisationsfreiheit, auch für extreme politische Ansichten, solange diese nicht aktiv die Demokratie gefährden.
Man hat aus Weimarer Republik gelernt. Damals wurden Parteien leicht verboten, was letztlich zur Machtergreifung der Nationalsozialisten beitrug. Es darf keine Zweifel geben, dass die Partei wirklich eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Es gibt da nämlich noch den Märtyrereffekt. Wird eine Partei verboten, könnten ihre Anhänger sich als Opfer des Systems sehen und in den Untergrund gehen. Dadurch könnte die Radikalisierung sogar noch verstärkt werden. Ein Parteienverbot ist also ein sehr drastischer Schritt, der erst dann ergriffen wird, wenn eine Partei eine konkrete, nachweisbare Gefahr für die Demokratie darstellt. Das Verfahren ist langwierig, kompliziert und soll sicherstellen, dass keine Partei aus rein politischen Gründen verboten wird. Stattdessen setzt der Staat oft auf andere Mittel, wie die Beobachtung durch den Verfassungsschutz oder den Entzug staatlicher Parteienfinanzierung.
Parteimitglied bei Bündnis90/Die Grünen 🌻
Die NPD ist zwar neonazistisch, jedoch zu bedeutungslos. Deswegen wurde sie nicht verboten. Die AfD ist zumindest teilweise rechtsextrem, weswegen ein Verbotsverfahren immer wieder diskutiert wird. Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen radikal und extremistisch:
Die Verfassungsschutzbehörden unterscheiden zwischen "Extremismus" und "Radikalismus", obwohl beide Begriffe oft synonym gebraucht werden. Bei "Radikalismus" handelt es sich zwar auch um eine überspitzte, zum Extremen neigende Denk- und Handlungsweise, die gesellschaftliche Probleme und Konflikte bereits "von der Wurzel (lat. radix) her" anpacken will. Im Unterschied zum "Extremismus" sollen jedoch weder der demokratische Verfassungsstaat noch die damit verbundenen Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung beseitigt werden. So sind z.B. Kapitalismuskritiker, die grundsätzliche Zweifel an der Struktur unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung äußern und sie von Grund auf verändern wollen, noch keine Extremisten. Radikale politische Auffassungen haben in unserer pluralistischen Gesellschaftsordnung ihren legitimen Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstellungen realisieren will, muss nicht befürchten, dass er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, jedenfalls nicht, so lange er die Grundprinzipien unserer Verfassungsordnung anerkennt. Als extremistisch werden dagegen die Aktivitäten bezeichnet, die darauf abzielen, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen.
Wahrscheinlich wegen der V-Männer.
Wegen denen konnte ja auch die NPD nicht wirklich verurteilt werden, und das war eine Kleinpartei.
Die AfD hat mehrere zehntausende Mitglieder pro Landesverband. Herauszufinden welche Straftat von Mitgliedern und welche von Agenten des Staatschutz getätigt wurden müsste unmöglich sein.
Nicht alles, was im Internet steht, stimmt auch :)