Führerschein Entzug aufgrund diverser Strafdelikte?
Kann einem auch der Führerschein entzogen werden aufgrund Starftaten die nichts mit dem Straßenverkehr oder mit einem Fahrzeug zutun haben?
Zum Beispiel, Einbruch, Diebstahl, Verstoß gegen das Waffengesetz, oder auch Körperverletzung (Ohne Kraftfahrzeug) Etc
Und wenn ja, wie kann das Gericht herausfinden ob man überhaupt einen Lappen hat?
8 Antworten
Ja, kann entzogen werden, wenn zB Straftaten gegen „Leib und Leben“ vorliegen, immerhin könntest du dann ja auch mit dem Fahrzeug Menschen schaden… und das Gericht entscheidet über den Entzug oder eine Sperre, dann „darfst“ deinen Schein abgeben, das ist dem Gericht aber egal, darum kümmert sich dann die Polizei. Machst du das nicht, wird er beschlagnahmt und eventuell sogar ein längeres Fahrverbot verhängt, im Zweifelsfall auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe (wenn man ohne Fahrerlaubnis fährt zB).
Es kann, so die gesetzgeberischen Vorgaben, es muss nur ein Urteil her.
ja....
Ja, das kann durchaus passieren. Insbesondere eine rechtskräftige Verurteilung wegen Körperverletzung kann eine charakterliche Eignung zum Fahren von Kraftfahrzeugen anzweifeln lassen.
Es wird nicht alles der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet, aber wenn es darum geht, eine Fahrerlaubnis zu erwerben, kann einem das schon auf die Füße fallen.
Ja.
Was ist am Lappen denn so wichtig? Im Knast kannst eh nicht Auto fahren
Man kommt ja nicht direkt ins Gefängnis und selbst wenn kommt man irgendwann auch wieder raus