Führerschein änderung im Antrag, mit 18 kein Führerschein/Vorlaufig?
Hallo,
ich habe vor ein paar Wochen mein Führerschein bestanden. In der ersten Fahrstunde war geplannt das ich ihn komplett auf Schalter mache (Klasse B) der Fahrlehrer hat mich überzeug B197 zu machen (Schalter + Automatik Prüfung auf Automatik) er meinte das macht kein unterschied. In ein paar Tagen werde ich 18 , und wäre gerne an dem Tag gefahren. Heute habe ich ein Brief bekommen in dem steht „aufgrund der von Ihnen beantragten Eintragung der Schlüsselzahl B197 muss für Sie ein neuer Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt werden.
Die Gebühren für die Bearbeitung Ihres Antrages setzen sich wie folgt zusam-men:
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 43,70 € kurzfristig an die Stadtkasse zum Buchungszeichen:
5.1559.026041.0
Ihr neuer Führerschein wird Ihnen durch die Bundesdruckerei per Einschreiben
Bezeichnung der Gebühr
Betrag
126.2
ZFER übrige (Datenübermittlung zum ZFER)
1,00 €
202.7
Ausfertigung eines Führerscheins, soweit nicht bereits in den Nummern 202.1 bis 202.5 eingeschlossen, oder einer als Nachweis der Fahrerlaubnis gelten
9,00 €
216
Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führ“ jetzt habe ich mal gegoogelt und dort steht es dauert ca 4Wochen bis ein neuer Führerschein gedruckt wird. Kann ich mich jetzt beim Straßenvekehrsamt melden, das die mir ein Vorlaufigen Führerschein austellen ? Wenn ja geht das auch vor 18, damit ich direkt an meinem 18 (Samstag) fahren kann. Oder muss ich jetzt 5 Wochen warten bis der richtige Führerschein angekommen ist. Falls ja was wäre die Strafe wenn ich meine Prüfbescheinigung mit nehem(auf der steht nicht gültig zum führen eines Kraftfahrzeuges) und einfach an meinem 18 fahre, kann ja nicht sein das 5Wochen warten muss, wenn der Fahrlehrer sagt es macht kein Unterschied.
1 Antwort
Da soll noch mal einer über die Führerscheinbehörde in Berlin meckern. Wir kennen unsere Pappenheimer schon, und daher stellen wir erst einmal überhaupt keinen Führerschein her, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Das spart 43,70 € 😁
Mich macht nur der eine Euro (Datenübermittlung zum ZFER) stutzig. Ans ZFER dürfte noch keine Meldung rausgegangen sein, da du ja noch keine Fahrerlaubnis hast. Diese Gebühr hast du schon bei Antragstellung bezahlt. Es ist nur ein Euro, und die Behörde wird sich daran auch nicht bereichern, weil der Euro nach Flensburg geht, aber ich halte diese Gebühr für nicht begründet. Es bleibt dir überlassen, ob du wegen der kleinen Summe ein Fass aufmachst. 💪
Eine vorläufige Fahrberechtigung könntest du schon bekommen, allerdings erst, wenn du 18 bist, also am darauffolgenden Montag. Fahre auf keinen Fall, bevor du etwas in Händen hast, denn wenn du erwischt wirst, ist es erst einmal Essig mit Führerschein.
Dein Fahrlehrer hat dir ebenfalls Unsinn erzählt. Wenn es keinen Unterschied machte, warum sollte man es einführen? Warum 43,70 € bezahlen, wenn es egal ist, wie rum man den Käse dreht? Nein, es gibt einen Unterschied: Im Ausland musst du Automatik fahren.
Nein, die Fahrerlaubnis kann nicht für die Zukunft erteilt werden.
Erstmal danke für deine Antwort, die Gebühren sind mir völlig egal geht mir nur darum so schnell wie möglich zu fahren. Also das mit dem Vorläufigen Führerschein geht aber sicher ? Mir würde gesagt man könnte auch vor dem 18 eine bekommen, auf der eben steht gültig ab „ Geburtsdatum“.