Bürgergeld beantragen als Student. Ist das Möglich?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Nein 100%
Ja 0%

4 Antworten

Nein

Wer hauptberuflich studiert, kann nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt werden, ergo kein Anspruch aug SGB II Leistungen.

Wenn du aber dauerhaft voll erwerbsgemindert wärst, hättest du Anspruch auf (aufstockende Grundsicherung) nach SGB XII.

Ich nehme an es wurde keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, als du noch "gesund" warst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Nein

WEr Bürgergeld bezieht muss dem ARbeitsmarkt auch zur Verfügung stehen.

WEnn du meinst du bist nicht ARbeitsfähig: Dann muss ein Amtsarzt auch der Meinung sein. Dann gibt es anderweitige Hilfen. Und du wirst Auflagen erfüllen müssen um dem Arbeitsmarkt demnächst wieder zur Verfügung zu stehen

Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Bürgergeld und Erkrankte quasi erst recht nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Studis, die nicht bei den Eltern wohnen, sind aufgrund einer abstrakten Bafög-Förderbarkeit des gewählten Studienganges vom Bürgergeld ausgeschlossen. Bei einer Krankheit von längerer Dauer als drei Monate wäre es denkbar, dass dieser Ausschluss nicht bestünde.

Unabhängig davon ist die landläufige Behauptung, für den Arbeitsmarkt verfügbar sein zu müssen, nicht korrekt: dies ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld sondern gilt beim Arbeitslosengeld.