Wie findet ihr die Idee, dass man bei antisemitischen Straftaten sofort abgeschoben werden soll?

Das Ergebnis basiert auf 57 Abstimmungen

Gut 67%
Nicht gut 30%
Gerechtfertig 2%
Diskriminierend 2%
stufix2000  24.10.2023, 07:24

Was hat deine Frage mit der IfF Umfrage zu tun, die du angehängt hast?
Da sind keine Straftaten aufgeführt.

Nill 
Fragesteller
 24.10.2023, 10:18

Holocaust leugnung is ne straftat

stufix2000  24.10.2023, 11:32

Davon steht oben nichts.

Nill 
Fragesteller
 24.10.2023, 18:59

Doch

stufix2000  24.10.2023, 19:03

Da steht nichts von „Leugnung“.
Du manipulierst oder versucht Dinge in Kontext zu setzen, die nicht im Kontext stehen.
Die Umfrage hat inhaltlich nichts mit deiner Frage zu tun.

Nill 
Fragesteller
 24.10.2023, 21:30

Punkt 1

stufix2000  25.10.2023, 10:03

Wo steht das in Punkt 1)?

Nill 
Fragesteller
 25.10.2023, 10:17

Der der Holocaust ein plan war

16 Antworten

Nicht gut

Natürlich finde ich das, was da gerade auf Deutschen Straßen so gebrüllt wird ziemlich schlimm.

Aber ich halte es für problematisch, bestimmte Äußerungen strenger zu bestrafen als andere - also Beschimpfungen von Juden strenger als z.B. Verunglimpfungen von Menschen aufgrund von Geschlecht oder Herkunft.

Toqiou275  24.10.2023, 09:41

Wo wird denn gegen z.B. LGBTQ auf den Strassen in diesem Mass demonstriert, lautstark zu Hass und Gewalt gegen diese Menschen aufgerufen, randaliert und zugleich gewaltsam gegen die dort zuständige Exekutive (z.B. Polizei) vorgegangen? Mir ist hier nichts desgleichen bekannt, falls es sowas gibt, gehören diese Menschen natürlich auch nicht ins Land.

2
ACBRE  24.10.2023, 09:59
@Toqiou275

Das sind alles Straftaten unabhängig davon, gegen was sie gerichtet sind und Grund für eine Abschiebung!

1
Gut

Allerdings könnte dieses Gesetz eventuell leicht missbraucht werden

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich sehr für (nationale) Politik
Nicht gut

Diese Aussagen sind Meinungen. Ansonsten bei allen Straftaten abschieben.

Generell Maßnahmen treffen die dafür sorgen dass Leute von selbst wieder nach Hause gehen wollen..

Aber man schafft es ja nicht mal die Grenzen zu schützen oder Ausreisepflichtige, Leute bei denen schon eine Abschiebung beschlossen ist abzuschieben..

Diese Antwort ist geschlossen: In der Frage ging es nicht um die Leugnung des Holocausts oder um überhaupt andere Straftaten...

Von Leugnung kann man sprechen wenn jemand dabei war aber jemand der einfach nicht dabei war und gar nicht oder nicht in diesem Ausmaß daran glaubt und sich dementsprechend äußert (was ich nicht vorhabe oder vorhätte, (selbst wenn es nicht strafbar wäre #NochMehrUnnötigesBlablaKlammernUndWelchesGenausoNervigWieGendernIst) zu tun #Cuck) ist einfach der Meinung (welche ich nicht habe #Cuck) dass es nicht stattgefunden hat sowie es auch eine Meinung ist Götter oder sonst etwas zu "leugnen"..

Woher ich das weiß:Hobby – Sehe die Welt weder von links/rechts sondern von oben herab
Nill 
Fragesteller
 24.10.2023, 00:04

Ne das is strafbar

2
GottsMenschForm  24.10.2023, 00:07
@Nill

Vieles was nicht strafbar sein sollte ist strafbar und an das eigene Gesetz was Asyl angeht hält sich der Staat auch nicht..

Es gibt auch Dinge die Strafbar sein sollten aber es nicht sind, zB Tiere nur zum Essen töten.

1
GottsMenschForm  24.10.2023, 00:09
@Nill

Wer hat denn was vom Holocaust leugnen gesagt? Unterstellst vielen diese Art von Strohmännern..

Aber mir ist generell egal was vor meiner Zeit war oder nicht war

0
GottsMenschForm  24.10.2023, 00:13
@Nill

Musst du die Leute fragen die ihn leugnen. Aber ich bin dafür dass man auch Meinungen aussprechen darf bei denen man meiner Meinung nach falsch liegt

0
Nill 
Fragesteller
 24.10.2023, 06:27
@GottsMenschForm

Du da das oben drin steht auf was du dich beziehst

1
IchspieleSchacj  25.10.2023, 10:03
@GottsMenschForm

Holocaust Leugnung ist keine Meinung. Der Holocaust ist keine Meinung, sondern eine grauenhafte Tat der Nazis.

0
Nicht gut

Nach allen schweren Straftaten soll abgeschoben werden, nachdem diese verbüßt wurden.

Die deutsche Staatsbürgerschaft kann aberkannt werden, das geht aber nur nach sehr schweren Straftaten und wenn eine zweite Staatsbürgerschaft vorhanden ist.

Toqiou275  24.10.2023, 09:45

Was heisst den schwere Straftaten? Ist es eine sehr schwere Straftat, wenn Jemand zu Gewalt und Hass gegen eine bestimmen Gruppe von Menschen aufruft? Oder muss er dafür zuerst Jemanden dieser Gruppe umbringen oder körperlich verletzen?

3
stufix2000  24.10.2023, 10:53
@Toqiou275

Die Definition ist durch die Gesetzgebung geregelt und durch das daraus folgende Strafmaß.
Mord und Todschlag gehören sicherlich dazu.

1
Toqiou275  24.10.2023, 11:05
@stufix2000
Die Definition ist durch die Gesetzgebung geregelt und durch das daraus folgende Strafmaß.

Ja... wenn ich dann so Fälle sehe, in welcher ein erwachsener Migrant mehrere Frauen sexuell stark belästigt und ein 16 jähriges Mädchen vergewaltigt - dafür auf Bewährung ohne Haftstrafe frei kommt - muss ich mich schon fragen, ob diese Gesetzgebung den auch verhältnismässig ist.

1
stufix2000  24.10.2023, 11:50
@Toqiou275

Das Urteil würde dir aber unabhängig von der Herkunft des Täters nicht gefallen.
Vergewaltigung wird sowieso eher zu milde geahndet, wenn sie überhaupt festgestellt wird.

2
Toqiou275  24.10.2023, 12:16
@stufix2000
Das Urteil würde dir aber unabhängig von der Herkunft des Täters nicht gefallen.

Das Urteil ist in jeder Hinsicht - egal ob von einem Einheimischen oder Migrant begangen - viel zu mild. Es geht hier immerhin um einen anderen Menschen, dessen Würde mit Füssen getreten wurde und nun in Therapie muss. Bei einem Migrant welcher hier eigentlich lediglich Gast ist, sollte ein solche Verhalten aber sofort zu einer Abschiebung führen. Es kann nicht sein, dass solche "Flüchtlinge" hier her kommen und sich dann nicht mal an unsere Rechtsordnung halten können. Das ist doch eigentlich komplett logisch. Wenn ich bei mir Zuhause einen Gast habe, der sich nicht benehmen kann, dann weise ich ihn vor die Türe.

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Bluemie  25.10.2023, 09:34
@stufix2000
Die Definition ist durch die Gesetzgebung geregelt und durch das daraus folgende Strafmaß.

Das setzt doch nicht erst bei Mord und Todschlag ein.

Antisemitismus, Aufruf zu Gewalt oder Volksverhetzung sind schon laut unserem Grundgesetz strafbar. Das ist doch schon jetzt nicht durch unsere Meinungsfreiheit gedeckt. Die Strafbarkeit ist dann im Strafgesetzbuch (SGB) § 130 geregelt.

Außerdem läßt sich auch unsere Gesetzgebung und das Strafmaß ändern bzw. anpassen. Hier ist dann unsere Politik und letztendlich unser Parlament gefordert.

0
Gut

Das sollte schon lange so gemacht werden.

Flüchtlinge, die sich über den Tod von wehrlosen und unschuldigen Zivilisten freuen und zu Gewalt aufrufen, die haben in Deutschland nichts zu suchen.

Es schafft Platz für islamische Flüchtlinge, die dankbar sind, in Ruhe und Frieden leben und arbeiten zu können.