Der rechte Streamer "Weichreite" hat kürzlich die Gegendemonstration zur Gründung des hessischen Landesverbandes der AfD-Jugend "Generation Deutschland" in Fulda übertragen. Die Polizei äußerte ihm gegenüber, dass er sich überall frei bewegen dürfe (siehe hier ab 14:11:40). Und das ist rechtlich zutreffend.
Auf der Demo wurde "Weichreite" dann von Teilnehmern angegangen (zu sehen hier ab 4:33). Der Versammlungsleiter erklärte zudem wahrheitswidrig, das "Weichreite" Personen bedränge und er diesen von der Versammlung "ausschließen" würde. Die Polizei reagierte hierauf jedoch zunächst nicht. Und das aus gutem Grund.
Denn: Der Versammlungsleiter kann niemanden von einer Versammlung "ausschließen", das kann nur der Staat. Und das auch nur dann, wenn jemand "durch sein Verhalten in der Versammlung die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet" (§ 15 Abs. 2 HVersFG). Die bloße Anwesenheit einer unerwünschte Person genügt hierfür jedoch nicht. Viel mehr erfordert eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit das unmittelbare Bevorstehen von Straftaten durch die Person. Insbesondere haben Pressevertreter ein Recht darauf von Versammlungen zu berichten und hierbei von der Polizei geschützt zu werden.
Statt die Pressetätigkeit von "Weichreite" zu schützen, lief die gleiche Polizei, die ihm kurz zuvor noch versichert hatte, er könne sich überall frei bewegen, jedoch in die Versammlung und schleppte "Weichreite" ohne Begründung weg. Im Anschluss konstruierte sie noch eine Straftat, weil sich ein Polizist beim Wegtragen angeblich leicht verletzt haben soll und behandelte "Weichreite" deshalb erkennungsdienstlich.
Und auf Twitter log die Polizei dann auch noch, dass der Versammlungsleiter "Weichreite" ausgeschlossen habe (was dieser rechtlich gar nicht kann) und behauptete, dass "Weichreite" Widerstand geleistet habe (wovon auf Videos nichts zu sehen ist):
https://x.com/Polizei_OH/status/2037867899885404200
Die von der Polizei angeführte "erheblichen Störungen der Ordnung" kam auch lediglich dadurch zustande, dass Versammlungsteilnehmer "Weichreite" bedrängten und kann diesem insofern nicht zugerechnet werden. Hierdurch erscheint die gesamte polizeiliche Maßnahme rechtlich äußerst fragwürdig. Statt "Weichreite" auf Zuruf wegzuschleppen, hätte die Polizei ihn vor Ort schützen müssen.
Mich erinnert dieses willkürliche polizeiliche Vorgehen und die Lügerei im Anschluss stark an die "DDR". Die Polizei scheint sich nicht mehr an Gesetzen zu orientieren, sondern bloß an Zweckmäßigkeit und politischer Opportunität. Und das ist schockierend.
Wie kann man so einer Polizei noch vertrauen?
https://www.youtube.com/watch?v=FEvUNlDrBVk
Worauf denn?