Was ist der Unterschied zwischen subsidiär eingewanderte und Einwanderer, die nach Deutschland kommen?
käme man gleich als Einwanderer, dann könnte auch die Familie mitgebracht werden - ist das richtig so oder warum legt man Wert auf den Begriff "subsidiär" ?
Ist "subsidiär" ein Fehlbegriff, weil man "vergessen" hat, den "falschen" Einwanderer gleich zu Beginn zurückzuweisen und jetzt eben ein Duldungs- und Bleiberecht ausgesprochen wird, ohne Familie in der Not, aber eher eine Mogelpackung darstellt?
3 Antworten
Das eine sind Leute, die einfach lieber in Deutschland leben wollen als in ihrem Heimatland. Weil es ihnen hier besser gefällt, sie hier bessere Jobs bekommen, es hier die bessere Ausbildung gibt, sie hier die große Liebe gefunden haben oder dergleichen. Das sind Einwanderer bzw. Migranten. Da kann sich der Staat sozusagen aussuchen, wen er einwandern lassen will und wen nicht. Kann man z.B. an gewissen Qualifikationen, an einem Deutschtest, an einer erfolgreichen Jobsuche o.ä. festmachen und wer das nicht erfüllt, muss halt wieder nach Hause gehen.
Und das andere sind Leute, die in ihrer Heimat in Gefahr sind und deshalb einfach einen Ort suchen, wo sie erstmal in Sicherheit sind. Und dann weiterschauen. Da gibt es einmal Asylberechtigte gemäß dieser und jener Asylvorschrift, die eben einen Asylantrag stellen, der wird genehmigt und dann haben sie hier Asyl. Und dann gibt es noch Leute, die zwar eigentlich nicht asylberechtigt sind (z.B. weil ihr Heimatland von der Politik als sicher eingestuft wurde), aber die trotzdem verfolgt werden und deshalb trotzdem einen Schutzstatus erhalten und damit hier in Sicherheit leben dürfen. Das sind die subsitiär geschützten.
Dabei ist zu beachten: Bei Flüchtlingen, die Asyl/Schutzstatus erhalten, ist es grundsätzlich die Idee, dass sie wieder heimkehren wenn sich die Situation im Heimatland gebessert hat. Sie sollen sich hier eigentlich keinen Lebensmittelpunkt aufbauen (z.B. dürfen sie deshalb keine Arbeit ausüben). In der Praxis gibts halt nicht unbedingt eine Besserung im Heimatland und dann kommt halt doch die Idee auf, dass diese Menschen offiziell nach Deutschland einwandern und sich hier ihr Leben aufbauen. Dann werden sie ebenfalls zu Migranten.
käme man gleich als Einwanderer, dann könnte auch die Familie mitgebracht werden
Nun, vielleicht hätte derjenige kein Visum bekommen und keinen Einbürgerungstest bestanden, wenn er als Einwanderer gekommen wäre?
- Definition: Personen, die keinen Flüchtlingsschutz nach Genfer Flüchtlingskonvention erhalten, denen aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – etwa Todesstrafe, Folter oder Kriegseinwirkungen
- Zwecke: Migration zur Arbeit (Fachkräfte, Blue Card, Arbeitssuchende), Studium, Familiennachzug (zu deutschen Staatsbürgern oder EU-Bürgern), humanitäre Aufenthaltstitel u.a.
Gruß Fantho
Auch subsidiär Schutzberechtigte können mit einem regulären Visum nach Deutschland gekommen sein.
Es gibt keine "subsidiären Einwanderer".
Was es gibt, sind "subsidiär Schutzberechtigte".
https://de.wikipedia.org/wiki/Subsidi%C3%A4r_Schutzberechtigter
Das sind Personen, die keine dauerhafte Aufenthalserlaubnis in Deutschland besitzen, aber auch nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, weiterhin nicht Asslberechtigt sind, die aber aus rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, weil Abschiebehindernisse vorliegen (z.B. unsicherers Herkunftsland).
Nimm z.B. Folgendes an:
X ist aus dem Y-Land zu Studienzwecken vor 2 Jahren mit nem Studentenvisum nach Deutschland eingereist.
Inzwischen ist in seinem Heimatland z.B. ein Bürgerkrieg ausgebrochen, oder es eine diktatorische Regierung verübt mittlerweile Verbrechen an der Volks- oder Religionsgruppe, der X angehört.
Nun ist das Studentenvisum von X mittlerweile abgelaufen und es kann auch nicht verlängert werden.
Damit würde X seine Aufenthaltserlaubnis verlieren und dürfte theoretisch auf Grund fehlender Aufenthaltserlaubnis in sein Heimatland abgeschoben werden.
Ausgenommen, ihm drohte dort ernsthafter Schaden an Leib und Leben, z.B durch einen Bürgerkrieg oder ein mittlerweile verbrecherisches Regime, dass stellt ein juristisches Abschiebehindernis dar.
Nun ist die Person insofern kein Flüchtling, als dass sie nicht vor der Gewalt aus ihrem Herkunftsland geflohen ist, sondern eben schon vorher aus anderen Gründen nach Deutschland gekommen ist.
Und wenn dass oder andere Gründe verhindern, dass X als asylberechtigt anerkannt werden kann, gibt es das Problem, dass man irgendwie damit umgehen muss, weil:
- Es darf nach dem Gesetz nicht abgeschoben werden weil Abschiebehindernis
- Es besteht für X keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
- X kann aber auch nicht als Flüchtling bzw. Asylberechtigter anerkannt werden, weil das vorraussetzen würde, dass er vor Gewalt und Verfolgung aus seinem Heimatland geflohen sei, was nicht der Fall ist, weil diese Zustände erst ausgebrochen sind, nachdem er aus ganz anderen Gründen nach Deutschland gereist war.
Es muss nun aber irgendeine Lösung gefunden werden, weil man einer Person, wenn man sie nicht abschieben kann und sie erstmal im Land bleibt, aber per Gesetz weder eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis hat, noch über die regulären Sozialsysteme oder das Asylverfahren leistungsberechtigt ist, in irgendeiner Form die Möglichkeit geben muss ihre Existenzgrundlagen zu sichern.
Das Verfahren, was dann greift, ist der "subsidiäre Schutz", der mehr oder weniger beeinhaltet, dass Transferleistung zur Sicherung des Existenzminimums geleistet werden und der mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Duldung (das kommt wohl auf den Fall an) verbunden ist, die erlischt, sobald die Zustände im Herkunftsland sich so weit normalisiert haben, dass abgeschoben werden kann.
Es ist also im Grunde genommen eine ergänzende Gesetzgebung, die Lücken im Asylrecht ausfüllt.
UND : die Einwanderer kommen als ausgebildete gewünschte Menschen mit deutschem Visum !