Sollten wir bei den Bundestagswahlen ein System mit mehreren Wahlgängen einführen?
Es entstehen ja immer mehr Parteien, was dazu führen könnte, dass in Zukunft 4 oder 5 Parteien eine Regierungskoalition bilden müssen, wobei man dann wahrscheinlich nie auf einen gemeinsamen Nenner kommen würde. Sollte man um das zu verhindern ein System mit mehreren Wahlgängen einführen? Dann könnte man auch die 5% Hürde abschaffen.
26 Stimmen
Was genau stellst du dir denn da vor?`Stichwahlen?
Sowas wie in Frankreich. Aber auch nur wenn im Bundestag keine Partei über 30% hatt
9 Antworten
Mehrheitswahlrecht ignoriert einen Großteil der Ansichten.
lieber sollten die Politiker/Parteien Nachweise erbringen
wie viele Jahre sie einen versicherungspflichtigen Job gearbeitet haben
und die Partei mit den meisten Jahren gewinnt die Wahl :)
Wo wäre das Problem wenn man 4 oder 5 Partein hat? Auch gegen eine Minderheitsregierung wie sie z.t. in den Skandinavischen Ländern gemacht wird spricht nichts. Ich finde das deutlich demokratischer dann muss man eben für jeden Vorschlag die Mehrheit haben
Auch gegen eine Minderheitsregierung wie sie z.t. in den Skandinavischen Ländern gemacht wird spricht nichts.
aktuell haben wir eine Minderheitsregierung aus SPD+Grüne
diese können nach dem Ampel aus ohne Mehrheit nichts durchbekommen
die Opposition konnte aber auch nichts durchbekommen, weil eben die Union die Brandmauer gegen Recht und Links hat
willst du diesen Zustand wirklich für 4 volle Jahre?
diese können nach dem Ampel aus ohne Mehrheit nichts durchbekommen
Richtig man muss sich also mehrheiten suchen und je nach Gesetztesvorschlag mit verschiedenen Partein zusammenarbeiten. Eben öffentlich und nicht im stillen kämmerlein.
nichts durchbekommen
Ablehnen um des ablehnens willen ist eher AFD style^^
Zunächst sollten nur solche Personen als Abgeordnete kandidieren dürfen die,
- entweder 10 Jahre lang einen Beruf ausgeübt haben
- oder 5 Jahre lang unternehmerisch tätig gewesen sind
Bei den Wahlen sollte es so sein, dass primär der mehrheitliche Wählerwille abzubilden ist.
Das heißt, etwaige Koalitionen gibt es nicht mehr, Ämter und Posten in den Parlamenten werden in ihrer Anzahl in direkter Proportionalität zum Wahlergebnis ohne Wenn und Aber besetzt.
Ich empfinde den in aller Regel praktizierten Fraktionszwang als problematisch, da damit die grundgesetzliche Regelung ausgehebelt wird, dass die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen.
Wenn dann noch zu bestimmten Themen hervorgehoben wird, dass der Fraktionszwang aufgehoben wird, ist das doch eher ein Eingeständnis dessen, dass man regulär nicht im Sinne des Grundgesetzes handelt.
Inwieweit die Anzahl der Abgeordneten aktuell auch noch künftig sein muss, ist eine weitere Frage. Man können dann auch mit Stimmgewichten und deutlich weniger Abgeordneten arbeiten.
Das ist schon bei den Kommunalwahlen so abartig nervig, wenn es zur OB-Stichwahl kommt und man 2 Wochen nach der eigentlichen Wahl noch mal den halben Sonntag opfert für im Schnitt nicht mal 30% Wahlbeteiligung.
Die 5% Hürde aber auch