Sollte Meinungsfreiheit auch für AfD-Wähler gelten?
64 Stimmen
24 Antworten
Die Frage macht in etwa so viel Sinn wie: "Sollten auch Frauen Schuhe tragen dürfen?", oder "Sollte es auch Chinesen erlaubt sein, Eishockey zu spielen?"...
Was Meinungsfreiheit ist, wie sie funktioniert und wo ihre Grenzen liegen, erklärt das Grundgesetz. Da steht übrigens nicht drin, dass dies alles für AfD-Wähler nicht gelten würde.
Schwierig wird es, wenn chinesische Frauen beim Eishockey Schuhe tragen...
Die gilt bereits.
Das man wegen seiner Meinung von anderen angefaucht wird ist seit jeher normal, gilt für alle ( und nicht nur AfD Wähler) und hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
Auch die Grenzen von Hetze und Gewaltaufrufe gelten für alle.
Die können doch schon längst ihre Meinung sagen.
Was die Fans der Antisoziale für Deutschland immer noch nicht kapiert haben: Hetze, Diskriminierung und sonstige menschenverachtende Äußerungen sind keine Meinung.
Niemand verwehrt der AfD und deren Parteimitgliedern bzw. Wählern die Meinungsfreiheit.
Allerdings sind bei weitem nicht alle Aussagen dieser Menschen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Div. Aussagen dieser Partei sind menschenverachtend und somit widerwärtig, inakzeptabel und tw. auch strafbewehrt.
Für alle Menschen.