Kann eine Koalition mit mehr als 50-60% das Grundgesetz komplett aushebeln?

Nein 91%
Ja 9%

11 Stimmen

5 Antworten

Nein

Nein. Die Ewigkeitsklausel schützt uns davor, dass aus Deutschland wieder eine Diktatur ohne Gewaltenteilung gemacht wird. Und ansonsten benötigt man für eine Verfassungsänderung eine 2/3-Mehrheit.

Hinzu kommt, dass wir - anders als die Weimarer Republik - gut aufgestellt sind:

Die Verfassungsschutzbehörden sind als Reaktion auf die Erfahrungen der Weimarer Demokratie und ihres Zerfalls entstanden. Als erste freiheitliche Verfassung Deutschlands war die Weimarer Reichsverfassung vom idealistischen Demokratiemodell der "reinen Toleranz" geprägt. Jede politische Strömung sollte die Möglichkeit haben, sich durchzusetzen, soweit sie nur die erforderliche Mehrheit im Parlament erreichen konnte. Man ging davon aus, dass sich die Demokratie im freien Spiel der Kräfte als die beste denkbare Staatsform von selbst durchsetzen werde.
Deshalb hat man auf effektive Instrumentarien gegen Verfassungsfeinde verzichtet. Diese Toleranz der Weimarer Verfassung wurde von Beginn an von Links- und Rechtsextremisten missbraucht. Sie bekämpften die Republik mit allen erdenklichen Mitteln und nutzten dabei ganz gezielt diese Schwäche der Verfassung.
So äußerte sich Goebbels in seiner Eigenschaft als Reichspropagandaleiter der NSDAP in einem Artikel der nationalsozialistischen Berliner Parteizeitung "Der Angriff" vom 30. April 1928 ganz offen zu der Zielsetzung seiner Partei, die Demokratie zu zerstören:
"Wir gehen in den Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen. Wir werden Reichstagsabgeordnete, um die Weimarer Gesinnung mit ihrer eigenen Unterstützung lahm zu legen. Wenn die Demokratie so dumm ist, uns für diesen Bärendienst Freikarten und Diäten zu geben, so ist das ihre eigene Sache. Wir zerbrechen uns darüber nicht den Kopf. Uns ist jedes gesetzliche Mittel recht, den Zustand von heute zu revolutionieren."
Die Geschichte hat uns gelehrt, dass die Nationalsozialisten ihr offen erklärtes Ziel ohne größere Widerstände verwirklichen konnten. Sie haben die Demokratie zerstört und eine eigene nationalsozialistische Diktatur errichtet. In ihrer zwölfjährigen Zwangsherrschaft verübten sie in Deutschland und von deutschem Boden ausgehend beispiellose Verbrechen gegen die Menschen, die aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Weltanschauung verfolgt wurden. Schließlich stürzte ihr Terrorregime die Welt in einen verheerenden Vernichtungskrieg, der über viele Länder und Millionen von Menschen unendliches Leid und Zerstörung brachte.

Quelle: https://www.verfassungsschutz-mv.de/verfassungsschutz/entstehungsgeschichte/


PunktKlartext 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 00:32

Danke :) Wer kontrolliert aber diese Ewigkeitsklausel? Mal angenommen jeder in DEUTSCHLAND würde das wollen.. dann könnte es doch wieder eine Diktatur geben oder?

100% Zustimmung im Bundestag und die Mehrheit bei Volkabstimmungen... wäre das dann möglich?

BelfastChild  05.03.2025, 00:34
@PunktKlartext

Das Bundesverfassungsgericht ist Hüter der Verfassung. Zudem müssen neue Gesetze vom Präsidenten überprüft und unterschrieben werden.

Volksabstimmungen gibt es diesbezüglich nicht. Und der Artikel 146 GG beinhaltet keinen direkten Aufruf, eine neue Verfassung zu bestimmen:

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in einer freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Laut dem Bundesverfassungsgericht ist das GG die Verfassung Deutschlands.

tampalinus  05.03.2025, 09:59
@BelfastChild

Blödsinn, wenn Militär oder/und Bundesverfassungsgericht soweit von einer gemeinsamen Interessenspolitik vereinahmt wurden dann lässt sich relativ leicht starke politische Änderungen durchführen. Wer will was dagegen tun? Und auch die Verfassung kann letzlich interpretierrt werden wie man will.

Gesetzestexte sind das eine, faktische Realität das andere.

Außerdem gibt es keine exakte Definition was Demokratie und was Diktatur ist. Aktuelle Machthaber werden sich natürlich immer als die guten verkaufen.

BelfastChild  05.03.2025, 10:01
@tampalinus

Das Bundeserfassungsgericht ist aber recht gut geschützt und die fdGO wurde schon vor geraumer Zeit definiert (1952). 100 Prozent Sicherheit hat man vielleicht nicht, aber unterm Strich ist unsere Demokratie gefestigt.

Man braucht eine ⅔-Mehrheit!

Und für die ersten 20 Artikel gilt die Ewigkeitsklausel.

Da müsste man wohl eine ganz neue Verfassung beschließen.


Pixelated  05.03.2025, 00:13
Und für die ersten 20 Artikel gilt die Ewigkeitsklausel.

Nicht für die ersten 20 sondern nur Artikel 1 und 20.

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Artikel 79 (3) GG

PunktKlartext 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 00:04

Danke! Kann diese zweidrittel Mehrheit eine neue Verfassung entwerfen und dann die alte einfach ,,entfernen"? oder wäre da jemand dazwischen?

bsp: Eine neue Klausel, die diese Ewigkeitsklausel aushebelt oder so...

Spikeman197  05.03.2025, 00:07
@PunktKlartext

Die ⅔-Mehrheit braucht man für eine Änderung, oder Ergänzung.

Ich bin kein RechtsExperte.

Wenn man eine vollkommen neue Verfassung verabschieden will, müsste man mMn eine NOCH breitere Zustimmung haben, zB eine Art Volksabstimmung. Was dann mit den ersten 20 Artikeln passiert weiß ich nicht. Mehr oder weniger basieren die auf den Menschenrechten...

Ist keine Meinungsabstimmung zu der Frage.

Nein, natürlich nicht. Für Grundgesetzänderungen bedarf es einer 2/3 Mehrheit.

Nein

Selbst mit 100% könnte man das nicht.


PunktKlartext 
Beitragsersteller
 05.03.2025, 00:32

Wer kontrolliert das? wenn absolut jeder das wollen würde.. was dann?

Nein

Nein, dazu braucht es mehr. Bspw. die Kontrolle über das Verfassungsgericht.