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Haben Fahrscheinkontrolleure einen Ermessensspielraum?

Hi,

aktuell ist hier in Stuttgart in den S-Bahnen (DB) wieder „Kontrollmarathon“. Wurde gestern 3x kontrolliert, heute auch wieder. Natürlich mit gültigem Ticket.

Vorab: ich habe kein Verständnis für Schwarzfahrer und würde wahrscheinlich auch nichts durchgehen lassen wenn ich diesen Job hätte. Aber bei der gleich beschriebenen Situation da würd ich’s mir zweimal überlegen ob es da auch wirklich eine Farhrpreisnacherhebung braucht.

Also wir sind noch weit außerhalb von Stuttgart ganz in der Nähe von Leonberg und ich sitze in einer S6/S60 stadteinwärts.

Kontrolleur kommt vorbei, ich zeige ihm mein Ticket, passt alles soweit.

An der Station Rutesheim dann steigt ein Mädchen ein, ca. 7 Jahre alt. Ich weiß dass da viele einsteigen die nur eine Station bis Leonberg zu eben ihrer Schule fahren.

Kontrolleur kam auch zu ihr, sie fängt fürchterlich an zu weinen und sagt ihm sie hätte ihren Geldbeutel mit dem Ticket darin vergessen.

Fragt der Kontrolleur wo wollen Sie aussteigen sie antwortet ja Leonberg also nur eine Station (2min Fahrt)

Und trotz dass die Arme bitterlich weint und man als Schüler in diesem Alter ohnehin sein Ticket vom Landkreis gestellt bekommt muss er ihr einen Strafzettel ausstellen den sie wahrscheinlich nicht mal lesen konnte…

Frage wäre also in wie fern können Kontrolleure speziell bei der DB in so einer Situation entscheiden wie sie handeln?

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Wieso gibt es auch Schaffner/innen, die im Zug eher chillen als die Leute zu kontrollieren?

Hallo,

Es ist ja meistens so, dass die Schaffner/innen bei den Pendler/innen meistens immer ziemlich unpopulär (unbeliebt) sind, weil sie generell dafür bekannt sind, dass sie die ganzen Pendler/innen kontrollieren.

Wobei die jüngeren Schaffner/innen in diesem Punkt noch genauer und extremer bei der Kontrolle sind als die älteren Schaffner/innen, da die jüngeren Schaffner/innen in diesem Punkt gleich mit drohenden Geldstrafen kommen, die man evtl. per Banküberweisung bzw. auch sofort begleichen muss, während die älteren Schaffner/innen es meistens bei einer Verwarnung dabei belassen und evtl. auch sogar ein Auge zudrücken, wobei man das natürlich bei den sowohl jüngeren als auch älteren Schaffner/innen nicht zu stark pauschalisieren sollte.

Meine Frage:

Wieso gibt es manchmal auch Schaffner/innen in Dienstkleidung (auch am helllichten Tag, so um die Mittagszeit herum), die im Endeffekt nicht die Absicht haben direkt die Pendler/innen zu kontrollieren, sondern die eher freizeitmäßig im Zug unterwegs sind und während der Zugfahrt chillen?

Sind das meistens Schaffner/innen, die nur nach Teilzeit, nach Schichtdienst arbeiten, dann nachhause fahren oder kann es auch sein, dass diese Schaffner/innen freizeitlich unterwegs sind und trotzdem mit ihrer Dienstkleidung durch die Gegend fahren?

PS: Bitte keine Troll-, Spaßbeiträge!

Pendler, Zugfahrt, Dienstkleidung, Fahrkartenkontrolleur, Schaffner

Angst vor Hunden im Zug - Wie viel Recht steht einem zu?

Ich saß gestern im Zug. Neben mir eine mittelalte Dame. Da der Zug völlig überfüllt war, standen auch Leite im Gang und ich saß nicht auf einem Zweier-Sitz sondern quasi ‚horizontal‘ im Zug, also meine Füße in Richtung des Gangs (doofe Beschreibung)

Rein kam ein Mann mit seiner Freundin und beide hatten jeweils einen Pitbull-ähnlichen Hund an der Leine.

Die Hunde standen mit dem Kopf direkt bei mir und der Dame. Ich selbst habe auch minimal Angst bekommen dass was passiert. So kam mir aber schon die Dame neben mir zuvor und sagte, sie habe Angst und ob die beiden ihre Hunde nicht von ihr wegziehen können.

Gesagt getan. Doch war es eben überfüllt und die Menschen suchten ständig Platz und 30 Sekunden später standen die Hunde wieder direkt vor uns.

Die Frau diesmal ziemlich genervt und meinte, dass sie nicht will das die Hunde vor ihr stehen.

Der Mann der beiden Hunde ebenfalls genervt und sagte dann „Der ganze Zug ist überfüllt wir haben hier alle keinen Platz uns so hinzustellen wie wir wollen. Damit müssen sie jetzt leben“

Ich verstehe beide Parteien irgendwie und hatte auch Angst vor den Hunden. Letztendlich haben die Hunde halt nichts gemacht aber ich wollte mal wissen wie es da rechtlich aussieht.

Vielleicht auch wenn der Zug nicht ganz überfüllt gewesen wäre. Wären Hundehalter dazu verpflichtet sich einen anderen Platz zu suchen, wenn sich jemand durch die Hunde bedroht fühlt (unter den Umständen, dass der Hundehalter nach der sich beschwerenden Person Platz nimmt)

Recht, Bahn, Deutsche Bahn, ICE, Ticket, Zug, Bahnhof, Zugfahrt

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