Kann ich mit dem 49€ Ticket meines Bruders fahren?

8 Antworten

Du kannst Glück haben und der Fahrausweis Prüfer möchte nicht deinen Personalausweis in Augenschein nehmen. Gegen eine Bearbeitungsgebühr wirst du ein neues Ticket bekommen.

Das kann leicht auffallen.

Auf den Karten sind u. a. der Name und das Geburtsdatum des Inhabers gespeichert und werden bei einer Kontrolle auch ausgelesen und angezeigt.

Wenn du Pech hast, wird das Ticket eingezogen, du zahlst 60 Euro und bekommst zusätzlich eine Anzeige.

Nein kostet mindestens 60€

Woher ich das weiß:Hobby – Großes Interesse seit 12/2015 am ÖPNV.

Nein !

Das Ticket ist nur gültig, wenn Ticketinhaber sich mit einem gültigen Personalausweis ausweisen kann.


FelixPYRO763 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 21:17

Wir schüler müssen kein Personalausweis zeigen einfach nur die Karte auf den Scanner das wars ich frag mich nur was der Busfahrer sieht von seiner Sicht also steht da das Geburtsdatum und so?

Krawallbotz  18.06.2024, 21:18
@FelixPYRO763

Doch- wenn ihr kontrolliert werdet, werdet ihr euch mit einem Schüler/Personalausweis ausweisen müssen.

49€ Tickets sind NICHT übertragbar !

Wenn du erwischt wirst, kostet dich der Spaß 60€

FelixPYRO763 
Beitragsersteller
 18.06.2024, 21:23
@Krawallbotz

Anscheinend ja nicht...nutzen seit über 4 Monaten die Tickets und nie mussten wir die Schüler Ausweise zeigen

Krawallbotz  18.06.2024, 21:26
@FelixPYRO763

Tja...dann betrüge ....

Aber bitte heule nicht herum, wenn der Busfahrer deinen eigenen Ausweis gefunden hat und sich nun wundert, warum du auf einmal einen neuem hast.

Dann trage die Konsequenz deines Handelns.

Krawallbotz  19.06.2024, 13:54
@FelixPYRO763

Nun ja...wenn du auch noch mit deinem Betrug prahlst, zeigt es nur noch mehr, dass hier noch einiges in deiner sozialen Erziehung fehlt.

Solange man nicht erwischt wird kann man Banken ausrauben, Menschen erstechen oder Häuser niederbrennen...

"Tolles" Rechtsempfinden zeigst du mit dieser Einlassung

FelixPYRO763 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 14:59
@Krawallbotz

Ich soll 35€ bezahlen für 2 Wochen Busfahren?ne auf keinen Fall kann halt kein Geld scheißen.Das Ticket habe ich ja nur die Karte nicht und die kostet 35€ also richtiger "betrug" ist es nicht.Und die müssten mich als schüler auch Durchlassen ich könnte auch 1 Jahr ohne Ticket fahren sie müssen mich rein lassen...

Krawallbotz  19.06.2024, 15:01
@FelixPYRO763

Dann hättest du mal besser auf deine Sachen aufpassen sollen.

Und nein- ohne vorzeigbares Ticket fährst du schwarz !

Darkmalvet, UserMod Light   29.07.2024, 01:20
@Krawallbotz

Solange das verlorene Ticket personalisiert ist und ordentlich bezahlt wurde begeht er nur den zivilrechtlichen Vertragsbruch der eine Vertragsstrafe nach sich ziehen kann, jedoch nicht das Erschleichen von Leistungen.

In dem Straftatbestand steht explizit, dass man die Absicht haben muss das Entgelt nicht zu entrichten, bei einem verschwunden Ticket wurde das Entgelt aber entrichtet.

Beim Verwenden eines fremden Tickets mit Erlaubnis des Ticketinhabers liegt in diesem Sonderfall auch kein Betrug vor, weil es keine Bereicherungsabsicht und keinen Vermögensschaden gibt. Er würde dann ja nicht lügen um sich etwas gratis zu verschaffen sondern nur um sich den Stress wegen dem Verlust zu ersparen und weil die Leistung bezahlt ist verliert das Verkehrsunternehmen auch kein Geld.

Alles was bleibt sind die 7€ bzw 60€ wenn er nicht rechtzeitig eine neue Chipkarte auftreiben kann. Da es jedoch Urteile gibt, dass diese nicht von Minderjährigen verlangen werden können, könnte er hier ganz dreist darauf verweisen, dass die in ihrem Computersystem sehen müssten, dass ein Ticket existiert deswegen kein Straftatbestand vorliegt und er sich deswegen darauf berufen kann, dass von Minderjährigen keine Vertragsstrafen verlangt werden können.

Die könnten ihn natürlich trotzdem aus reiner Gehässigkeit anzeigen, aber der Staatsanwalt muss das dann halt einstellen, sobald er davon erfährt, dass die Dienstleistung bezahlt wurde.

Dreamdrummer  03.04.2025, 16:33

Personalausweis ist nirgends vorgeschrieben (ich habe nichtmal einen); Führerschein, Schülerausweis oder dergleichen langt auch. Bei der Bahn ist konkret von „Lichtbild-ausweis“ die Rede.

Zusätzlich zum Ticket muss man sich ausweisen können. Das kommt selten vor, aber manche wollen den Perso sehen und dann hättest du ein Problem...