Die große Zehe unter der Schultür des Gymnasiums eingeklemmt!?
Ein Teenager (weibl., 16 J.) aus meinem Bekanntenkreis hat sich letze Woche den Fuß, mit einem Birkenstock-Clog, unglücklich unter der Schultür ihres Gymnasiums eingeklemmt. Die große Zehe ist nicht gebrochen. Amelie mußte sich aber noch am
selben Tag, bei örtlicher Betäubung, einer Nagel-OP unterziehen, um einer Entzündung vorzubeugen.
Muß die Schulleitung den Unfall der Schulbehörde melden oder interessiert er letztendlich nur Amelies Familie und das Gymnasium ?
