Das Finanzamt fordert Nachweis über beantragte Fahrtkosten an. Geforderte Nachweise nicht vorhanden. Was kann ich tun?

Hallo liebe GuteFrage-Community,

in meiner Steuererklärung für 2013 habe ich eine Entfernungspauschale von 4.000 Euro geltend gemacht. Diese setzt sich aus Wegen zur Universität (Januar bis August) und Wegen zur Arbeitsstätte (September bis Dezember) zusammen.

Für den Zeitraum Januar bis August habe ich das Fahrzeug meines Vaters verwendet. Für den Zeitraum September bis Dezember habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter verwendet.

Nun erhielt ich Antwort vom Finanzamt: - ich solle die beantragten Fahrtkosten geeignet nachweisen - ich solle angeben wer Halter der Fahrzeuge sind und wer die Kosten trägt - FA bittet darüber hinaus um Vorlage der Tankquittungen, Reparaturrechnungen, etc., ggfs. um Zahlungsnachweise falls ich nicht der Rechnungsempfänger bin.

Frage: Ich dachte bis zu einer Grenze von 4.500 Euro Entfernungspauschale fordert das Finanzamt keine Nachweise an? Wieso könnte dies in meinem Fall passiert sein? Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Tankquittungen und Reparaturrechnungen liegen für das Jahr 2013 keine vor. Was passiert mit meiner Bewilligung falls ich angebe, dass der Halter der Fahrzeuge die Kosten trägt?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Beste Grüße

Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, entfernungspauschale, Nachweis
Wie kann ich dem Jobcenter den geforderten Nachweis für die Unterhaltszahlung erbringen?

Hallo alle Meine Tochter ist Ende Januar 18 geworden. Die Beistandschaft des Jugendamtes hat meinen Ex überprüft und nun soll er mehr Unterhalt zahlen. Zitat:

"Herr [...] wurde aufgefordert, [...] ab Volljährigkeit einen monatlichen Unterhaltsbetrag in Höhe von. [...]zu zahlen."

Anfang Januar hat er den alten Betrag noch gezahlt. Nun bekam ich Jobcenter den Änderungsbescheid per Post. In der Brgründung für die Änderung steht:

"Sie haben Unterlagen der Beistandschaft des Jugendamtes eingereicht, nach denen der Kindesvater Ihrer Tochter ab 01.01.16 eine Unterhaltszahlung in Höhe von [..] leisten muss. Diesen Betrag habe ich ab 01.02.16 bei der Leistungsgewährung berücksichtigt. Bitte reichen Sie bis zum 05.02.16 einen Nachweis ein, in welcher Höhe Ihnen für den Monat Januar 2016 Kindesunterhalt zugeflossen ist."

Nun zu meiner eigentlichen Frage: Nachweis heisst ja nicht gleich Kontoauszug. Wie kann ich denn den Nachweis noch erbringen, ohne das ich den ganzen Januar als Kontoauszug vorlegen muss?

Denn da hab ich evtl. ein Problem, denn ich habe eine recht große Summe von meinem Stromanbieter zurück bekommen und habe via check24 cashback bekommen. Ich habe gelesen, dass die einen sagen, man darf Kontoauszüge schwärzen, die anderen sagen, man darf es nicht. Aber das schwärzen würde ja quasi nichts bringen, da der Kontostand kummuliert wird. Bzw. den alten Unterhalt habe ich ja im Januar noch bekommen. Ich denke, morgen oder übermorgen bekomme ich den neuen Unterhalt auf mein Konto. Da meine Tochter so ziemlich am Ende des Januars Volljährig wurde, muss er doch auch nicht den vollen, neuen Unterhalt im Januar zahlen? Das wäre schöner gewesen, wenn das Jugendamt das ausgerechnet hätte, was ab Volljährigkeit gezahlt hätte werden sollen.

Was soll ich nun tun, bzw. wie den Nachweis erbringen? Ein Schreiben aufsetzen, indem ich versichere, dass er nur den alten Unterhalt gezahlt hat?!

Schreiben, Unterhalt, Jobcenter, Kontoauszug, Nachweis
Unterschied zwischen Phosphiden und Phosphaten?

Hallo,

ich habe eine ziemlich umfassende Hausaufgabe in Chemie aufbekommen und bräuchte einmal kurz eure Hilfe.

Wir behandeln derzeit im Unterricht das Thema Anionen und haben über die Ferien zwei Arbeitsblätter mit geschätzten 100 unterschiedlichen Anionen und Molekülanionen erhalten.

Unsere Aufgabe ist es nun für all diese Ionen, die entsprechenden Nachweise zu finden und auswendig zu lernen. Und ich habe diese Aufgabe reichlich unterschätzt. Ich dachte, ich würde einfach einmal "Anionen Nachweis" googeln und dann schon eine feinsäuberlich gestaltete Tabelle mit meinen gewünschten Anionen und deren Nachweisen vorfinden. Tja, falsch gedacht! Tatsächlich findet man nämlich 75% der Ionen nicht einmal mit Namen, geschweige denn mit einem brauchbaren Identifizierungsvorschlag, im Internet.

Aber darum soll es hier eigentlich gar nicht gehen.

Was ich nun eigentlich von euch wissen möchte, (um mein Suchfeld etwas einzugrenzen), ist, ob es zwischen den unterschiedlich Nennungen eines Anions oder eines Molekülanions Unterschiede beim Nachweis gibt?

Bsp. 1: Auf meinem ersten Zettel steht das Anion Phosphid P(3-) , auf meinem zweiten die Molekülanionen Phosphat PO4(3-), Dihydrogenphosphat H2PO4(-) und Hydrogenphosphat HPO4(2-)

Bsp. 2:Auf meinem ersten Zettel steht das Anion Nitrid N(3-), auf meinem zweiten die Molekülanionen Nitrit NO2(-) und Nitrat3(-). Ähnlich ist das Spiel mit Sulfid, Sulfit und Sulfat oder Bromid, Bromit und Bromat.

Sicher, man erkennt ja schon an den jeweiligen Formeln, dass es zwischen all den Begrifflichkeiten gewisse Unterschiede gibt (über jegliche Erklärungen wäre ich übrigend sehr dankbar; ihr merkt schon, ich bin keine Leuchte in Chemie :D ), aber bedeutet das auch, dass sie sich unterschiedlich nachweisen lassen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, auch wenn ich bezweifle, dass sich überhaupt einer bis hier unten durchgekämpft hat ^^

Chemie, Nachweis, anionen
Eigentumsnachweis Hund

Hallo, ich habe ein Problem mit dem Eigentumsnachweis von "meinem" Hund. Folgende Situation.

Seit 2010 besitze ich einen Hund (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben) und habe sie auch bis Sommer 2014 ausgebildet (Rettungshund, Begleithundeprüfung, EIgnungstest, Hundeschule, und und und). In allen Papieren, Steuer, Kaufvertrag, Impfpass, Nachweise unserer Teilnahmen an Prüfungen, u.v.m. steht mein Name. Da ist in dieser Zeit bei meinem Eltern gewohnt habe, ist sie somit auch dort großgeworden.

Sommer 2014 habe ich mich für einen Auslandsaufengthalt entschieden und werde wohl auch nicht mehr nach Deutschland zurück kommen. Mit meinen Eltern habe ich vor meiner Abreise Sommer 2014 besprochen, dass bis ich wieder nach Deutschland komme, "passen" sie auf den Hund auf, auch wieso oft, wenn ich mal nicht zu Hause war (Verhältnis war immer super entspannt zu dem Thema "wir passen auf den Hund mal auf"). Alles aber nur mündlich besprochen und auf freundschaftlicher Ebene. Freunde von mir haben sie zu den Trainingsabenden abgeholt und sind auch spazieren gegangen.

Nun ist folgendes Problem, als meine Mutter erfahren hat, dass ich nicht nach D zurück komme, ist sie völlig ausgeflippt und ihr einzigster Stz seitdem ist "der Hund bleibt hier". Über ein normales Gespräch ist nicht mehr zu denken, da sie nun denkt, da sie aufgepasst hat, dass es ihr Hund ist und sie will sie nicht mehr hergeben (hat auch mit ihrem egoistischen Charakter zu tun). Ich habe sie darauf vorbereitet, dass ich meinen Hund in ca. 1 Jahr abhole und dann in meine neue Heimat nehmen- ihre Aussage "der Hund bleibt hier"

Wichtige Fakten noch:

  • sie hat den Hund beim Kauf zur Hälfte bezahlt (aber das hat sie freiwillig gemacht- und hat noch gedrängt, dass sie auch was zahlen will für den Hund)

  • sie bezahlt das Futter für den Hund seit Beginn (also 2010), da sie in einem Center arbeitet und somit Rabatt auf das Futter bekommt

  • die Versicherung läuft über meinen Vater und seine Gesamtversicherung (der würde mir den Hund heute zuschicken und sieht auch, dass der Hund mir gehört, kommt leider nicht gegen meine Mutter an)

  • ab und zu hat sie Spielzeug gekauft oder mal 1-2 Tierarztrechnungen

Wie sieht es mit den ganzen Fakten aus? Hat sie Anspruch auf den Hund auf irgendeine Art und Weise? Wenn ich zurück nach Deutschland komme, kann ich den Hund einfach mitnehmen oder muss ich alles zuvor mit einem Anwalt durchgehen und den Hund mit einer Verfügung dann zu mir holen? Da wir nur einen mündliche Abmachung hatten, gibt es ihr irgendwelche Ansprüche? Generell gesehen, wie sehen meine Chancen auf meinen Hund aus?

Nur als kleine Info, mein Vater steht völlig hinter mir, hat es auch so verstanden, dass der Hund nur in Pflege bei meinen Eltern ist bis ich sie wieder nehme und würde mir auch als Zeuge zur Verfügung stehen. Leider ist meine Mutter in Sachen "Verlust" nicht ganz einfach und wird sich bis aufs letzte weigern, den Hund mir zu geben.

Ich hoffe auf positive Rückmeldungen.Danke

Pflege, Hund, Recht, Kaufvertrag, Eigentum, Nachweis
Probleme mit Kindergeld - Wie verhalte ich mich am besten

Hallo, ich hatte bereits vor kurzem hier nach gefragt und auch Hilfreiche Antworten erhalten allerdings haben sich schon wieder neue Fragen ergeben. Vor einer Woche hatte ich von der Familienkasse ein Schreiben erhalten das ich in dem Zeitraum von Dez. 2012 bis April 2015 nicht Kindergeld berechtigt gewesen sei und den Betrag von 5308,00€ zurückzahlen muss. Ich habe bereits auf dieses Schreiben geantwortet und nun geht es wohl noch um einen Betrag von ca. 3000 €. Sie verlangen also noch weitere Nachweise.

  1. Einen Nachweis das ich Ausbilungssuchend gemeldet war.

.....Diesen Nachweiß bekomme ich vom Jobcenter nicht da sich die Familienkasse die Daten selber ziehen kann. Das entsprechende Formular hatte ich eigentlich mit eingereicht darauf wurde aber nicht reagiert. Wie soll ich mich jetzt verhalten ? Noch einmal darauf hinweisen?

  1. Nachweise darüber das ich mich um einen Ausbildungsplatz bemüht habe.

....Leider ist es so das die wenigsten Unternehmen noch schriftlich antworten, wenn denn überhaupt. Mir wurde gesagt ich solle eine Liste der Betriebe hinzufügen bei denen ich mich Beworben habe und ggf. meine ca. 30-40 Bewerbungsschreiben. Reicht das ? In wie weit muss ich das denn Nachweisen können und wie lange ? Ich bin der Meinung gelesen zu haben das es eigentlich reicht Ausbildungssuchend gemeldet zu sein und keine weiteren Nachweise erforderlich sind (Außer den Nachweisen die in der Eingliederungsvereinbarung festgehalten sind) Weiß jemand wie das genau ist und vllt sogar den Paragraphen im SGB dazu ?

Würde mich wirklich über hilfreiche Antworten freuen :)

Lg

Kindergeld, SGB, Nachweis

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