Fiktive Reperaturkostenabrechnung bei Haftpflicht

Hallo Community,

Hintergrund: Beim Balkon Weißeln hat mein Motorrad Farbe abbekommen, was nun über die Haftpflicht des Verursachers abgerechnet wird. Ich hatte bereits hier eine Frage zum Ablauf eines Gutachtens bei einem Haftpflicht-Schaden gestellt:

https://www.gutefrage.net/frage/beachtung-bei-gutachter-der-versicherung?foundIn=user-profile-question-listing

Nun war der Gutachter da und hat seinen Schaden bemessen. Sein Gutachten besteht aus zwei Positionen (Siehe auch Anhang):

  • Ersatzteile: 648,98€
  • Stundenlohn für Politur & Ersatzteil-Einbau: 380,32€

Nun weiß ich, dass ich eine "fiktive Reperaturkostenabrechnung" machen kann, sodass ich keine Werkstattrechnungen einreichen muss, sondern das Geld ausbezahlt bekomme.

Aber ich habe auch gelesen, dass davon die Mehrwertsteuer abgezogen wird. Die Artikel die ich dazu im Web gefunden habe, waren für mich als Leihe allerdings wenig verständlich. Daher meine Fragen:

  1. Wird von dem Gesamtbetrag (1029,30€) nun die kompletten 19% Mehrwertsteuer abgezogen, oder nur vom Stundenlohn? Die Argumentation ist ja, dass bei der fiktiven Abrechnung keine Mwst. anfällt, weil man es z.B. selbst macht. Aber wenn ich die Ersatzteile kaufe, fällt sehr wohl Mwst. an.
  2. Kann ich mir die Kosten für den Stundenlohn ausbezahlen lassen (weil ich es selbst mache), aber gleichzeitig die Rechnungen für die Ersatzteile einreichen?
  3. Wann bekomme ich das Geld bei der fiktiven Abrechnung? Ist das innerhalb von wenigen Tagen auf meinem Konto, oder dauert dass mehrere Wochen/Monate?
Bild zum Beitrag
Werkstatt, Reparatur, Abrechnung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung
Vermieter gibt mir die Schuld für einen Wasserschaden, den ich nicht verursacht habe.

ich habe folgendes Problem mit meinem Vermieter. Letzten Montag gab es einige Straßen von mir entfernt einen Wasserrohrbruch. Morgens hatte ich keine Wasserversorgung, daher habe ich darauf geachtet, dass alle Wasserhähne etc. zugedreht sind, falls das Wasser wieder fließen sollte. Als ich von der Arbeit zurückkam habe ich zunächst nichts auffälliges bemerkt, bis mein Vermieter klingelte und mich darauf aufmerksam machte, dass direkt unter mir ein erheblicher Wasserschaden entstanden ist. Er sah sich in meiner Küche um und sah, dass nichts feucht oder nass war, bis auf eine kleine Pfütze hinter dem Kühlschrank. Daraufhin kam am nächsten Tag der Klemptner, der sich alles anschaute und keinen Schaden an den Rohrleitungen feststellte. Daraufhin schickte mir der Vermieter ein schreiben, worauf hin ich für den Schaden verantwortlich sei, indem ich den Wasserhahn offen gehabt und den Abfluss abgestöpselt hätte, was aber absolut nicht der Fall war. Er möchte mir jetzt den Kostenvoranschlag schicken, den ich meiner Versicherung melden soll. Allerdings habe ich den Schaden nicht verursacht, dies möchte mein Vermieter allerdings nicht wahr haben. Deshalb hoffe ich hiern Rat zu bekommen, wie ich jetzt am besten fortfahre. Ich denke die Haftpflicht würde nicht zahlen, da es laut Formulierung des Vermieters eindeutig meine Schuld gewesen sein soll.

Danke im voraus für Kompetente Hilfe!

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Schaden, Wasserschaden
Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

Hallo GF.net,

ein Kumpel hat einem anderen Kumpel seine 125er ausgeliehen,da er an dem Abend fahruntüchtig war, aufgrund von Alkoholkonsum. Dieser hatte die Auflage das Motorrad bis spätestens 24 Uhr an einem genannten Ort abzustellen und den Schlüssel in ein Briefkasten zu werfen.

Wie der Teufel will, hat jemand ihn von der Straße gedrängt und er kam zu Sturz. Das Motorrad hat einen erheblichen Schaden zu sich genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ist jetzt auf der Suche nach den Autofahrer. Meiner Meinung nach ist das aber von ihm erlogen da angeblich der andere Kumpel der im Auto hinter ihm oder vor ihm fuhr nichts gesehen hätte. Beide sind kleine Fitnessproleten und haben sehr Aggressive Fahrweisen. Durch eigene nachforschungen kamen Unterschiedliche Aussagen heraus, bei denen ich mir erschließen kann das es strikt erlogen ist und der Ausleih Kumpel einfach es übertrieben hatte und da er frisch seinen Schein hat keine Fahrkentnisse hatte um die "Maschine" zu beherrschen. Nun zum Thema zurück. Es kam zum Unfall. Da kein "Unfallverursacher" auffindbar ist möchte der Verleih Kumpel sein Geld für den Schaden haben. Ausleih Kumpel meinte seine Versicherung übernimmt nichts da der Ausleih Kumpel selbst schuld ist, und sie in eigen Verantwortung verliehen hat.

Nun hat der Ausleih Kumpel mit seinem Vater mein Verleih Kumpel ausgesagt. Ja sie Zahlen Privat aber lediglich nur 600 € was ca. 40 % vom Schaden ist mit der Aussage das Moped hat ja eh kein Restwert mehr gehabt davor.

Ich kenne beide sehr gut und weiß das die Maschine 2010 BJ ist und 20tkm erst hat. Sie hatte ein Sturz bei dem aber nur die Verkleidung paar Kratzer hatte und das Heck gebrochen war was aber für ihn nicht schlimm war. Aufjedenfall sind dem Ausleih Kumpel diese 600 € deutlich zu wenig.. Denn damit kann er den Schaden nicht reparieren und sich keine neue Maschine kaufen. Der ober hammer ist jedoch das sich der Ausleih Kumpel nun eine Nagelneue KTM Duke für 5.100 € gekauft hat und noch umbauten im Wert von 600 € gemacht hat.

Was meint ihr dazu?

KFZ, Unfall, Schulden, Versicherung, Recht, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung
Fahrradfahrer (10J) missachtet rechts vor links - Unfall - Wer hat Schuld?

Hallo, hatte heute einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, an der rechts vor links Gebot herrschte. Von mir aus kamen links eine Auto und ein junger Fahrradfahrer an. Beide Teilnehmer wurden langsamer, sodass ich mich weiter in die Kreuzung antasten wollte, um zu schauen, ob denn von mir aus jmd von rechts kommt, oder ob ich fahren kann ... in dem Moment knallts. Dem Jungen ist nichts passiert, was schonmal das wichtigste ist. Mein Auto hat einen dicken Kratzer und eine Beule auf der Motorhaube.

Ich habe, nachdem ich mich um den Jungen gekümmert habe, natürlich die Polizei verständigt. Im ersten Moment schien mir die Situation klar zu sein. Der Junge hat Schuld, ich Unschuld am Unfall. Die Polizei sagte mir jedoch, das die Rechtslage unklar ist, da es sich um ein Kind handelt, und in dem Fall besondere Rücksichtsnahme seitens des PKW Fahrers gefordert ist. Ist für ich verständlich und nachvollziehbar. Jedoch sehe ich diesen Aspekt nicht klar definiert. Ich habe den Jungen schließlich gesehen, und er ist langsamer geworden, ich taste mich weiter vor und schaue nach rechts, und dann passiert es.. Ich kann ja nicht vorhersehen, dass der Junge doch wieder in die Pedale geht. Er selbst sagte, er dachte, ich halte an, obwohl ich nur langsamer wurde um einen Überblick über die Kreuzung zu gewinnen.

Hat jemand Erfahrung, wie in solch einer Situation gehandhabt wird? Es wäre jetzt wirklich bitter auf einem Gesamtschaden von 2000 Euro + Anzeige und evtl Bußgeld und Punkte sitzen zu bleiben, obwoh lich mich in dem Fall meiner Meinung nach nicht falsch verhalten habe.

Fragen über Fragen ...

Kinder, Fahrrad, Unfall, Verkehr, Versicherung, Verkehrsrecht, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, PKW
Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

Hallo!

Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...

Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?

Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Mit Gruß,

Jakob

Waschmaschine, Versicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Hausrat, Hausratversicherung, Wasserschaden
nach acht Monaten ist der Schlauch an der Waschmaschine geknickt?

Anfrage zu einem Schadensfall!

Bin selbstständig mit einem Dienstleistungsvertrag für eine großen Firma tätig!

Wir liefern täglich für diese Firma, Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler aus!

Im Mai 2013 haben wir bei einem Kunden ein Waschmaschine mit Unterbau Zubehör

unter die Arbeitsplatte montiert!

Nach dem montieren wurde das Gerät ordnungsgemäß in Betrieb genommen.

(Unter ordungsgemäß in Betrieb genommen verstehen wir, dass Haushaltsgerät wird eingeschaltet – Wasser holen – Trommel dreht sich – Wasser abpumpen.)

Der Kunde hat uns die ordnungsgemäße Übernahme, mit seiner Unterschrift auf der Rechnung bestätigt!

Jetzt, gut acht Monate später:

Hört sich vielleicht etwas komisch an, aber folgendes hat sich zugetragen:

Mein Auftraggeber schreibt uns per Mail an:

Hallo XXX,

ihr habt bei unserem Kunden das Gerät so eingebaut, dass die Ablaufschlauchverlängerung geknickt ist.

Dadurch sind folgende Kosten entstanden:

*

  Siemens Werkskundendienst 139,00 Euro
*

  XXX  Behebung des Mangels 77,25 Euro

Bitte Rückmeldung, wie ihr das abwickeln wollt!

Jetzt muss man überlegen:

1.

  Der Siemens Kundendienst stellt bei dem Kunden fest, dass die zusätzlich angebrachte Verlängerung ist geknickt! Dieser schreibt in seinen Bericht: Schlauch geknickt, Kunde tauscht den Schlauch selbst aus! Verlangt für die Feststellung 139,00 Euro und fährt wieder!

2.

  Danach fährt XXX zum Kunden, taucht die Ablaufschlauchverlängerung! Braucht für diese Arbeit eine halbe Stunde! Verrechnet dafür 77,25 Euro incl. neuer Ablaufschlauchverängerung 1,5 Meter lang!

Finde den Fehler!

Vielleicht bin ich im falschen Film, oder fühle mich nur ungerecht behandelt!

Aber etwas kann doch hier nicht stimmen, vor 8 Monaten hat die Waschmaschine einwandfrei funktioniert! Jetzt soll der Schlauch geknickt sein …?

Oder hat der Kunde die letzten acht Monate nicht gewaschen?

So das der Fehler jetzt erst auf getretten ist!

Das ganze kommt mir unglaubwürdig vor, so das ich gerne die Meinung von Euch erfragen würde!

*

  Darf Firma XXX, meiner Firma den angeblich entstandenen Schaden in Rechnung stellen?
*

  Ist überhaupt gerechtfertigt das XXX uns dafür haftbar machen will?

Für sachdienliche Hinweise und Tipps, wären wir sehr dankbar!

Sorry, der oder die „XXX“ stehen für meinen und den Firmennamen, die ich hier zu meinem- und zum Schutz der Firma nicht nennen möchte!

Haushalt, Waschmaschine, Beruf, Deutschland, Recht, Qualität, Dienstleistung, Firma, Haftpflicht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Haftpflicht