Motorrad Geliehen - Unfall - Versicherungsfrage

Hallo GF.net,

ein Kumpel hat einem anderen Kumpel seine 125er ausgeliehen,da er an dem Abend fahruntüchtig war, aufgrund von Alkoholkonsum. Dieser hatte die Auflage das Motorrad bis spätestens 24 Uhr an einem genannten Ort abzustellen und den Schlüssel in ein Briefkasten zu werfen.

Wie der Teufel will, hat jemand ihn von der Straße gedrängt und er kam zu Sturz. Das Motorrad hat einen erheblichen Schaden zu sich genommen. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen und ist jetzt auf der Suche nach den Autofahrer. Meiner Meinung nach ist das aber von ihm erlogen da angeblich der andere Kumpel der im Auto hinter ihm oder vor ihm fuhr nichts gesehen hätte. Beide sind kleine Fitnessproleten und haben sehr Aggressive Fahrweisen. Durch eigene nachforschungen kamen Unterschiedliche Aussagen heraus, bei denen ich mir erschließen kann das es strikt erlogen ist und der Ausleih Kumpel einfach es übertrieben hatte und da er frisch seinen Schein hat keine Fahrkentnisse hatte um die "Maschine" zu beherrschen. Nun zum Thema zurück. Es kam zum Unfall. Da kein "Unfallverursacher" auffindbar ist möchte der Verleih Kumpel sein Geld für den Schaden haben. Ausleih Kumpel meinte seine Versicherung übernimmt nichts da der Ausleih Kumpel selbst schuld ist, und sie in eigen Verantwortung verliehen hat.

Nun hat der Ausleih Kumpel mit seinem Vater mein Verleih Kumpel ausgesagt. Ja sie Zahlen Privat aber lediglich nur 600 € was ca. 40 % vom Schaden ist mit der Aussage das Moped hat ja eh kein Restwert mehr gehabt davor.

Ich kenne beide sehr gut und weiß das die Maschine 2010 BJ ist und 20tkm erst hat. Sie hatte ein Sturz bei dem aber nur die Verkleidung paar Kratzer hatte und das Heck gebrochen war was aber für ihn nicht schlimm war. Aufjedenfall sind dem Ausleih Kumpel diese 600 € deutlich zu wenig.. Denn damit kann er den Schaden nicht reparieren und sich keine neue Maschine kaufen. Der ober hammer ist jedoch das sich der Ausleih Kumpel nun eine Nagelneue KTM Duke für 5.100 € gekauft hat und noch umbauten im Wert von 600 € gemacht hat.

Was meint ihr dazu?

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Fahrradfahrer (10J) missachtet rechts vor links - Unfall - Wer hat Schuld?

Hallo, hatte heute einen Verkehrsunfall an einer Kreuzung, an der rechts vor links Gebot herrschte. Von mir aus kamen links eine Auto und ein junger Fahrradfahrer an. Beide Teilnehmer wurden langsamer, sodass ich mich weiter in die Kreuzung antasten wollte, um zu schauen, ob denn von mir aus jmd von rechts kommt, oder ob ich fahren kann ... in dem Moment knallts. Dem Jungen ist nichts passiert, was schonmal das wichtigste ist. Mein Auto hat einen dicken Kratzer und eine Beule auf der Motorhaube.

Ich habe, nachdem ich mich um den Jungen gekümmert habe, natürlich die Polizei verständigt. Im ersten Moment schien mir die Situation klar zu sein. Der Junge hat Schuld, ich Unschuld am Unfall. Die Polizei sagte mir jedoch, das die Rechtslage unklar ist, da es sich um ein Kind handelt, und in dem Fall besondere Rücksichtsnahme seitens des PKW Fahrers gefordert ist. Ist für ich verständlich und nachvollziehbar. Jedoch sehe ich diesen Aspekt nicht klar definiert. Ich habe den Jungen schließlich gesehen, und er ist langsamer geworden, ich taste mich weiter vor und schaue nach rechts, und dann passiert es.. Ich kann ja nicht vorhersehen, dass der Junge doch wieder in die Pedale geht. Er selbst sagte, er dachte, ich halte an, obwohl ich nur langsamer wurde um einen Überblick über die Kreuzung zu gewinnen.

Hat jemand Erfahrung, wie in solch einer Situation gehandhabt wird? Es wäre jetzt wirklich bitter auf einem Gesamtschaden von 2000 Euro + Anzeige und evtl Bußgeld und Punkte sitzen zu bleiben, obwoh lich mich in dem Fall meiner Meinung nach nicht falsch verhalten habe.

Fragen über Fragen ...

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Zahlt unsere Haftpflicht durch Waschmaschine entstandenen Wasserschaden bei den Nachbarn?

Hallo!

Gestern war es soweit: Ein Hausmeister steht vor unserer Tür und berichtet von einem Wasserschaden bei den Nachbarn unter uns. Und prompt finden wir auch das Problem, unsere Waschmaschine läuft aus, durch Abstellen des Hahns lässt sich dies sofort einstellen, aber in der Ecke ist schon soviel Wasser versickert, dass es bei den Nachbarn wohl seit ein paar Stunden an deren Decke sichtbar ist und in 2 Zimmern an der Linie zwischen Decke und Wand einen feuchten, 1-stellenweise ca. 20cm breiten Streifen gebildet hat...

Nun haben wir aber keine Hausratversicherung abgeschlossen (obwohl das im Mietvertrag drinsteht, in unserer Naivität dachten wir, diese würde auch über die Eltern [wir sind Studenten, alle unter 25 u. daher noch bei den Eltern mitversichert] mitlaufen), die Hausmeister meinen aber, das müsse professionell getrocknet und neu gestrichen werden. Gut, das Streichen könnten wir noch übernehmen, aber was ist mit dem Trocknen?

Zahlt das unsere Haftpflicht? Die Gebäudeversicherung unseres Vermieters wohl kaum. Oder die Hausrat der Mieter unter uns, denen der Schaden entstanden ist? Die haben nämlich eine.

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Mit Gruß,

Jakob

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nach acht Monaten ist der Schlauch an der Waschmaschine geknickt?

Anfrage zu einem Schadensfall!

Bin selbstständig mit einem Dienstleistungsvertrag für eine großen Firma tätig!

Wir liefern täglich für diese Firma, Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Trockner und Geschirrspüler aus!

Im Mai 2013 haben wir bei einem Kunden ein Waschmaschine mit Unterbau Zubehör

unter die Arbeitsplatte montiert!

Nach dem montieren wurde das Gerät ordnungsgemäß in Betrieb genommen.

(Unter ordungsgemäß in Betrieb genommen verstehen wir, dass Haushaltsgerät wird eingeschaltet – Wasser holen – Trommel dreht sich – Wasser abpumpen.)

Der Kunde hat uns die ordnungsgemäße Übernahme, mit seiner Unterschrift auf der Rechnung bestätigt!

Jetzt, gut acht Monate später:

Hört sich vielleicht etwas komisch an, aber folgendes hat sich zugetragen:

Mein Auftraggeber schreibt uns per Mail an:

Hallo XXX,

ihr habt bei unserem Kunden das Gerät so eingebaut, dass die Ablaufschlauchverlängerung geknickt ist.

Dadurch sind folgende Kosten entstanden:

*

  Siemens Werkskundendienst 139,00 Euro
*

  XXX  Behebung des Mangels 77,25 Euro

Bitte Rückmeldung, wie ihr das abwickeln wollt!

Jetzt muss man überlegen:

1.

  Der Siemens Kundendienst stellt bei dem Kunden fest, dass die zusätzlich angebrachte Verlängerung ist geknickt! Dieser schreibt in seinen Bericht: Schlauch geknickt, Kunde tauscht den Schlauch selbst aus! Verlangt für die Feststellung 139,00 Euro und fährt wieder!

2.

  Danach fährt XXX zum Kunden, taucht die Ablaufschlauchverlängerung! Braucht für diese Arbeit eine halbe Stunde! Verrechnet dafür 77,25 Euro incl. neuer Ablaufschlauchverängerung 1,5 Meter lang!

Finde den Fehler!

Vielleicht bin ich im falschen Film, oder fühle mich nur ungerecht behandelt!

Aber etwas kann doch hier nicht stimmen, vor 8 Monaten hat die Waschmaschine einwandfrei funktioniert! Jetzt soll der Schlauch geknickt sein …?

Oder hat der Kunde die letzten acht Monate nicht gewaschen?

So das der Fehler jetzt erst auf getretten ist!

Das ganze kommt mir unglaubwürdig vor, so das ich gerne die Meinung von Euch erfragen würde!

*

  Darf Firma XXX, meiner Firma den angeblich entstandenen Schaden in Rechnung stellen?
*

  Ist überhaupt gerechtfertigt das XXX uns dafür haftbar machen will?

Für sachdienliche Hinweise und Tipps, wären wir sehr dankbar!

Sorry, der oder die „XXX“ stehen für meinen und den Firmennamen, die ich hier zu meinem- und zum Schutz der Firma nicht nennen möchte!

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Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen

Hallo alle zusammen!

Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar:

Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine Schwiegereltern sind zu Besuch bei uns, da wir Eltern geworden sind! Sie waren schon öfters bei uns und wir schliessen jedes Mal eine Reise-Haftpflichtversicherung ab, bis jetzt immer bei ADAC, dieses Mal bei Hansemerkur (Reise-Haftpflicht (AG; Tarif VB-RS 2008)). Am 14.12. haben wir (mein Schwiegervater und ich) meine Frau und Kind vom Krankenhaus abgeholt. Vor der Haustür wollte mein Schwiegervater ein Erinnerungsfoto machen, leider hatte er keine Kamera dabei. Er hat meine Frau gebeten, ihm ihr Handy zu geben. Das hat sie auch getan. Leider ist ihm das Handy aus der Hand gefallen, bevor er noch das Foto machen konnte, und ist auf den Boden und in eine (Schnee-)Pfütze gefallen. Die LAune war natürlich im Keller. Das Handy haben wir im ausgeschalteten Zustand getrocknet. Danach ließ es sich einschalten, aber wir sahen in der rechten Ecke einen Riss und man konnte im rechten Drittel auf dem Handy nix ablesen... Äußerlich kein Schaden zu sehen. Am WE habe ich dann doch an die Versicherung gedacht und da auch am Montag angerufen, die nette Dame meinte, wir sollen einen Schadensformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beilegen. Ich war gestern im O2 LAden, die Reparatur, falls reparabel würde ca. 160€ kosten, falls Wasserschaden vorliegt, dann neues Handy... Kostenvoranschlag kommt nächste Tage.

Die Schwiegereltern bleiben noch ca. 2 Wochen da. Wie sollen wir denn das Formular ausfüllen, der SChwiegervater spricht kein Deutsch und ich nur Paar Wörter Ukrinisch. Meine Frau kann selbstverständlich dolmetschen. Zahlt die VErsicherung überhaupt in solchen Fällen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG

Stephan

Auszug aus AGB: § 3 - Ausschlüsse 4. Haftpflichtansprüche wegen Schäden (mit Ausnahme der unter § 1 Ziffer 2 b) genannten Tatbestände) an fremden Sachen, die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; .. 6. Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind); ... §1

h) für Mietsachschäden aus der Benutzung der zur Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder). Die Deckungssumme beträgt je Mietsach- Schadenereignis 25.000 EUR. Die Gesamtleistung der HanseMerkur

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